Ablauf der Scheidung

Scheidung einreichen – so läuft der Scheidungsantrag in München ab

Wenn das Trennungsjahr absehbar ist, stellt sich die praktische Frage: Wie reiche ich die Scheidung eigentlich ein – und was brauche ich dafür? Der Weg ist klarer, als viele denken. Aus über 300 begleiteten Verfahren erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, welche Unterlagen nötig sind, wie der Antrag beim Familiengericht funktioniert und womit Sie rechnen müssen.

Schnelle Antwort

Eine Scheidung wird durch einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Da vor Gericht Anwaltszwang besteht, muss der Antrag von einem Anwalt gestellt werden. Voraussetzung ist in der Regel das abgelaufene Trennungsjahr. Nach Eingang stellt das Gericht den Antrag zu, klärt den Versorgungsausgleich und lädt zum Termin.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Scheidung wird per Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht – nur durch einen Anwalt.
  • Voraussetzung ist im Regelfall das abgelaufene Trennungsjahr.
  • Wichtigste Unterlage ist die Heiratsurkunde; bei Kindern deren Geburtsurkunden.
  • Das Gericht klärt den Versorgungsausgleich von Amts wegen – meist der größte Zeitfaktor.
  • Zuständig ist in München das Amtsgericht als Familiengericht.

Voraussetzungen vor der Einreichung

Bevor der Antrag eingereicht werden kann, müssen im Regelfall drei Dinge vorliegen: das abgelaufene Trennungsjahr, das Scheitern der Ehe und – bei der einvernehmlichen Variante – die Zustimmung des anderen Ehegatten. Nur im seltenen Härtefall ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.

Mehr zum Trennungsjahr

Die eigentliche Vorbereitung – Beratung, Sammeln der Unterlagen, gegebenenfalls eine Scheidungsfolgenvereinbarung – kann jederzeit beginnen, damit Sie nach Ablauf des Jahres sofort einreichen können.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für einen reibungslosen Ablauf sollten folgende Dokumente bereitliegen:

  • Heiratsurkunde (im Original oder als beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder
  • Angaben zum Trennungszeitpunkt
  • Informationen zu Einkommen beider Ehegatten (für Verfahrenswert und Unterhalt)
  • Unterlagen zu Rentenanwartschaften (für den Versorgungsausgleich)
  • Bei Auslandsbezug: ggf. Nachweise zu Staatsangehörigkeit und ausländischen Urkunden

Checkliste erleichtert den Start

Nicht alles muss von Beginn an vollständig sein. Was fehlt, ergänzen wir gemeinsam. Eine erste Sichtung im Erstgespräch zeigt schnell, was in Ihrem Fall wirklich gebraucht wird.

Der Ablauf Schritt für Schritt

1

Antrag erstellen

Wir formulieren den Scheidungsantrag und stimmen ihn mit Ihnen ab.

2

Einreichung

Der Antrag geht beim zuständigen Familiengericht ein. Häufig wird zunächst der Gerichtskostenvorschuss angefordert.

3

Zustellung

Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehegatten zu. Bei der einvernehmlichen Scheidung erklärt dieser seine Zustimmung.

4

Versorgungsausgleich

Beide Ehegatten füllen Fragebögen aus; das Gericht holt Auskünfte der Rentenversicherungsträger ein. Das ist meist der längste Abschnitt.

5

Termin

Im nicht öffentlichen Termin werden beide Ehegatten persönlich angehört. Der Termin ist in der Regel kurz.

6

Beschluss und Rechtskraft

Das Gericht spricht die Scheidung aus. Mit Ablauf der Rechtsmittelfrist (oder beidseitigem Rechtsmittelverzicht) wird sie rechtskräftig.

Zuständiges Familiengericht in München

Für Ehesachen ist das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig. Örtlich zuständig ist in der Regel das Gericht, in dessen Bezirk die gemeinsamen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; gibt es keine, kommt es auf den letzten gemeinsamen Aufenthalt der Eheleute an (§ 122 FamFG). Für viele Mandantinnen und Mandanten in München und im Umland ist das das Amtsgericht München. Welches Gericht in Ihrem Fall gilt, klären wir gleich zu Beginn.

Warum ein Anwalt Pflicht ist

Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang: Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt jedoch ein Anwalt – der andere Ehegatte kann ohne eigene Vertretung zustimmen. Wir übernehmen den gesamten Schriftverkehr mit Gericht und Gegenseite, bereiten die Unterlagen vor und behalten alle Fristen im Blick.

Antrag richtig vorbereiten

Ein sauber vorbereiteter Antrag mit vollständigen Unterlagen beschleunigt das gesamte Verfahren. Senden Sie uns Ihre Eckdaten – wir sagen Ihnen, was als Nächstes zu tun ist.

Anfrage an den Anwalt senden

Kosten und Verfahrenskostenhilfe

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich im Kern an den Einkommen beider Ehegatten orientiert und bei größerem Vermögen steigen kann. Daraus ergeben sich Gerichts- und Anwaltsgebühren nach gesetzlichen Tabellen. Wer die Kosten nicht aus eigenen Mitteln tragen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. In bestimmten Konstellationen kommt außerdem ein Verfahrenskostenvorschuss durch den wirtschaftlich stärkeren Ehegatten in Betracht. Eine konkrete Einschätzung erhalten Sie im Erstgespräch – ohne versteckte Posten.

Details zu Ablauf und Kosten

Häufige Fragen

Kann ich die Scheidung selbst einreichen?

Nein. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang; der Antrag muss durch einen Anwalt gestellt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt – der andere Ehegatte stimmt ohne eigenen Anwalt zu.

Welche Unterlagen brauche ich zum Einreichen?

Wichtig sind vor allem die Heiratsurkunde, bei Kindern deren Geburtsurkunden, Angaben zum Trennungszeitpunkt sowie Informationen zu Einkommen und Rentenanwartschaften.

Wo reiche ich die Scheidung in München ein?

Beim Familiengericht des zuständigen Amtsgerichts – für viele in München und Umgebung das Amtsgericht München. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich vor allem nach dem Aufenthalt gemeinsamer Kinder.

Wie lange dauert es nach dem Einreichen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Der Versorgungsausgleich ist meist der größte Zeitfaktor. Eine einvernehmliche Scheidung ist oft in wenigen Monaten abgeschlossen.

Muss mein Partner dem Antrag zustimmen?

Bei der einvernehmlichen Scheidung ja. Nach Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung aber auch ohne Zustimmung möglich; sie kann sich dadurch verzögern.

Kann ich den Antrag schon vor Ablauf des Trennungsjahres vorbereiten?

Ja. Die Vorbereitung kann jederzeit beginnen, damit nach Ablauf des Jahres sofort eingereicht werden kann.

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