Scheidungsfolgen

Versorgungsausgleich bei der Scheidung

Der Versorgungsausgleich wird oft unterschätzt, ist aber finanziell bedeutsam – vor allem für den Ehegatten mit den geringeren eigenen Anrechten, etwa nach Jahren der Kinderbetreuung oder Teilzeit. Geteilt wird, was während der Ehe an Altersvorsorge aufgebaut wurde. Wir prüfen Ihre Anrechte, erklären die Folgen verständlich und sorgen für einen fairen Ausgleich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geteilt werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte beider Ehegatten.
  • Einbezogen sind gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge sowie Beamtenversorgung.
  • Das Gericht führt den Ausgleich in der Regel von Amts wegen durch – grundsätzlich hälftig.
  • Per notarieller Vereinbarung lässt er sich ausschließen oder ändern.
  • Die Auskünfte der Versorgungsträger sind oft der größte Zeitfaktor der Scheidung.
  • Nicht Ihre ganze Rente wird geteilt, nur der in der Ehe aufgebaute Teil.

Was wird ausgeglichen?

Ausgeglichen werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte beider Ehegatten – aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch aus betrieblicher und privater Altersvorsorge sowie der Beamtenversorgung. Maßgeblich ist die Ehezeit vom Monat der Heirat bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

Nicht das gesamte Rentenkonto wird geteilt, sondern nur der während der Ehe aufgebaute Teil. So soll ausgeglichen werden, dass häufig ein Partner – etwa wegen Kinderbetreuung – weniger eigene Altersvorsorge aufbauen konnte.

Wie läuft das ab?

Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich in der Regel automatisch im Rahmen der Scheidung durch. Die Anrechte werden grundsätzlich hälftig und intern beim jeweiligen Versorgungsträger geteilt – jeder erhält also einen eigenen Anspruch beim selben Träger. Dafür füllen beide Ehegatten Formulare aus, und das Gericht holt Auskünfte aller Träger ein. Erst wenn diese vorliegen, kann die Scheidung samt Versorgungsausgleich entschieden werden.

Warum es oft das Verfahren verlängert

Der häufigste Grund, warum sich eine Scheidung zieht, ist der Versorgungsausgleich: Die Auskünfte der Versorgungsträger brauchen Zeit, manchmal mehrere Monate, besonders wenn betriebliche oder private Anrechte oder mehrere Träger beteiligt sind. Wer früh und vollständig Auskunft gibt, beschleunigt das Verfahren spürbar. Wir helfen Ihnen, die Unterlagen zügig und korrekt zusammenzustellen.

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Eine kluge Vereinbarung schaut nach vorn – sie sichert die Altersvorsorge beider, statt sie nur aufzuteilen.

Ausschließen oder ändern?

Der Versorgungsausgleich lässt sich durch Ehevertrag oder Vereinbarung ausschließen oder anpassen – allerdings nur in Grenzen und unter gerichtlicher Kontrolle, weil er dem Schutz der Altersvorsorge dient. Sinnvoll kann das etwa sein, wenn beide ähnlich gut abgesichert sind oder wenn andere Vermögenswerte im Gegenzug übertragen werden. Eine solche Vereinbarung bedarf in der Regel der notariellen Form.

Ehevertrag

Kurze Ehe, Tod und Auslandsbezug

Bei sehr kurzer Ehe (bis zu drei Jahren) findet der Ausgleich nur auf Antrag statt. Geringfügige Anrechte können unter Umständen außen vor bleiben. Verstirbt ein Ehegatte, gelten besondere Anpassungsregeln. Ausländische Anrechte lassen sich oft nicht intern teilen und machen die Sache komplexer – hier ist eine besondere Behandlung nötig.

Internationale Scheidung

Wie wir vorgehen

Wir verschaffen uns einen vollständigen Überblick über die Anrechte beider Seiten, achten auf Vollständigkeit (auch betriebliche und private Vorsorge) und prüfen, ob ein Ausschluss oder eine Anpassung für Sie sinnvoll und überhaupt zulässig ist. Wir unterstützen beim zügigen Ausfüllen der Auskünfte, kontrollieren die Berechnung des Gerichts und greifen ein, wenn etwas nicht stimmt – damit Ihre Altersvorsorge fair behandelt wird.

Worauf Sie achten sollten

Unterschätzen Sie den Versorgungsausgleich nicht – er ist für die Altersvorsorge oft genauso wichtig wie der Unterhalt für den Alltag. Füllen Sie die Auskunftsformulare zügig und vollständig aus; das ist der größte Hebel, um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern. Denken Sie an alle Anrechte, auch betriebliche und private Vorsorge, die leicht übersehen werden. Prüfen Sie kritisch, bevor Sie auf den Ausgleich verzichten oder ihn gegen anderes Vermögen tauschen: Was kurzfristig attraktiv wirkt, kann sich im Alter als teuer erweisen. Und kontrollieren Sie die Berechnung des Gerichts – Fehler oder fehlende Anrechte kommen vor und lassen sich korrigieren.

Häufige Fragen

Wird meine Rente halbiert?

Nein. Geteilt wird nur der in der Ehezeit aufgebaute Teil der Anrechte, nicht Ihre gesamte Rente.

Zählt auch meine Betriebsrente oder private Vorsorge?

Ja, betriebliche und private Altersvorsorge werden grundsätzlich einbezogen.

Muss der Versorgungsausgleich sein?

Im Regelfall führt ihn das Gericht automatisch durch. Ausschließen lässt er sich nur durch eine wirksame notarielle Vereinbarung.

Warum dauert das so lange?

Weil die Auskünfte aller Versorgungsträger eingeholt werden müssen – das ist oft der zeitbestimmende Schritt.

Was gilt bei einer kurzen Ehe?

Bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren findet der Ausgleich nur auf Antrag statt.

Können wir den Ausgleich gegen anderes Vermögen tauschen?

In Grenzen ja, etwa im Rahmen einer Gesamtvereinbarung. Das muss aber der gerichtlichen Kontrolle standhalten.

Was passiert mit ausländischen Anrechten?

Sie lassen sich oft nicht intern teilen und erfordern eine besondere Behandlung. Wir klären das für Ihren Fall.

Was, wenn mein Ex-Partner früher in Rente geht oder verstirbt?

Dafür gibt es Anpassungsregeln, die Ihre Ansprüche schützen können. Wir prüfen, was gilt.

Bekomme ich sofort Geld aus dem Versorgungsausgleich?

In der Regel nicht. Sie erhalten eigene Rentenanrechte, die sich erst im Rentenalter auszahlen – nicht eine sofortige Zahlung.

Muss ich für den Versorgungsausgleich extra vor Gericht?

Nein, er wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens mitentschieden; ein gesondertes Verfahren ist nur in Ausnahmefällen nötig.

Lohnt sich anwaltliche Prüfung trotz Automatik?

Ja. Das Gericht rechnet auf Basis der eingereichten Auskünfte – fehlen Anrechte oder sind sie falsch bewertet, bleibt das ohne Prüfung oft unentdeckt.

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