Das Wichtigste in Kürze
- Jede Scheidung läuft über das Familiengericht; dort gilt Anwaltszwang.
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten sein – das spart Zeit und Kosten.
- Voraussetzung ist in der Regel ein Trennungsjahr.
- Die Kosten berechnen sich nach festen gesetzlichen Regeln – nicht willkürlich.
- Erstgespräch vertraulich und unverbindlich, auf Deutsch und Englisch.
Ihre größten Sorgen
Die meisten Menschen treibt nicht das Verfahren um, sondern ein paar sehr konkrete Sorgen. Die Unsicherheit wird kleiner, sobald man weiß, was passiert:
- Finanziell schlechter dastehen. Wir zeigen früh, was Ihnen zusteht – bei Unterhalt, Zugewinnausgleich und Immobilie.
- Die Kinder. Hier lohnt sich eine deeskalierende Lösung. → Sorgerecht und Umgangsrecht
- Dauer & Kosten. Von Anfang an ein realistischer Zeitrahmen und eine konkrete Einschätzung – ohne versteckte Posten.
- Diskretion. Ihre Verhältnisse bleiben vertraulich. → Diskrete Scheidung
Brauche ich einen Anwalt?
In Deutschland kann eine Scheidung nur über das Familiengericht erfolgen, und dort besteht Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt jedoch ein Anwalt: Der andere Ehegatte kann zustimmen, ohne selbst einen zu beauftragen – das senkt die Kosten spürbar. Sind Sie sich über Unterhalt, Vermögen oder die Kinder uneinig, ist eine eigene Vertretung sinnvoll. Wir übernehmen den Schriftverkehr mit Gericht und Gegenseite, bereiten die Unterlagen vor und behalten Fristen im Blick.
Scheideweg
Ein weicher Übergang in Ihre neue Zukunft.
Einvernehmlich oder streitig?
Wo es möglich ist, suchen wir die einvernehmliche, deeskalierende Lösung – sie ist meist schneller, günstiger und schonender, gerade mit Kindern. Vieles lässt sich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Wo die Gegenseite blockiert oder unfair agiert, vertreten wir Ihre Rechte ebenso konsequent. Die Entscheidung bleibt in jeder Phase bei Ihnen.
Ablauf in fünf Schritten
Trennungsjahr
Mit der Trennung beginnt in der Regel das Trennungsjahr – auch innerhalb der Wohnung möglich.
Strategie
Wir ordnen Ihre Situation ein und legen das Vorgehen fest.
Antrag
Einreichung beim zuständigen Familiengericht (in München am Amtsgericht).
Verfahren
Versorgungsausgleich & Folgesachen – meist der größte Zeitfaktor.
Beschluss
Im nicht öffentlichen Termin wird die Scheidung ausgesprochen.
Zuständiges Gericht in München
Für Ehesachen ist das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig. Örtlich gilt in der Regel das Gericht, in dessen Bezirk die gemeinsamen minderjährigen Kinder leben – sonst der letzte gemeinsame Wohnort. Für viele Mandantinnen und Mandanten in München und Umland ist das das Amtsgericht München. Welches Gericht für Sie gilt, klären wir gleich zu Beginn.
Dauer und Kosten
Dauer: Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Eine einvernehmliche Scheidung ist nach dem Trennungsjahr oft in einigen Monaten abgeschlossen; strittige Verfahren dauern länger. Wichtigster Zeitfaktor ist meist der Versorgungsausgleich.
Kosten: Sie richten sich nach dem Verfahrenswert und folgen gesetzlichen Tabellen – nicht willkürlich. Eine einvernehmliche Scheidung ist meist deutlich günstiger. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen eine konkrete Einschätzung.
Häufige Fragen
Muss ich das ganze Trennungsjahr abwarten?
In der Regel ja; nur in eng begrenzten Härtefällen geht es früher. Die Beratung kann aber jederzeit beginnen.
Müssen wir beide vor Gericht erscheinen?
Zum Scheidungstermin werden beide Ehegatten persönlich angehört. Der Termin ist meist kurz und nicht öffentlich.
Brauchen wir zwei Anwälte?
Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt; der andere stimmt nur zu. Bei Streit ist eine eigene Vertretung sinnvoll.
Kann ich mich erst einmal nur beraten lassen?
Ja. Viele kommen mit der Frage, ob und wie eine Trennung sinnvoll ist – ganz ohne Verpflichtung, einen Antrag zu stellen.
Was kostet das Erstgespräch?
Das klären wir vorab transparent mit Ihnen – damit es auch hier keine Überraschung gibt.
Was passiert mit Haus, Konten und Vermögen?
Das in der Ehe Erworbene wird in der Regel über den Zugewinnausgleich ausgeglichen, meist als Geldausgleich. → Zugewinnausgleich
Beraten Sie auch auf Englisch?
Ja, wir betreuen internationale Mandantinnen und Mandanten in München auf Deutsch und Englisch.
Ihr nächster Schritt
Erzählen Sie uns von Ihrer Situation
Wir hören zu, ordnen ein und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten – vertraulich und auf Augenhöhe. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.