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Die hier berechneten Kosten sind eine erste, unverbindliche Orientierung. Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos; das anwaltliche Erstgespräch selbst ist zum Festpreis von 190 € zzgl. USt. (gedeckelt nach § 34 RVG) und wird bei einer Mandatierung angerechnet.
Die Kosten einer Scheidung bestehen aus Gerichtskosten und Anwaltskosten. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert (früher „Streitwert“), den das Gericht festsetzt – Grundlage ist in der Praxis das dreifache gemeinsame Monatsnettoeinkommen beider Ehepartner, zuzüglich Versorgungsausgleich und ggf. erheblichem Vermögen. Maßgeblich ist stets die Prüfung im Einzelfall.