Vermögen & Diskretion

Kryptowährungen in der Scheidung – Bitcoin, Ethereum & Co.

Krypto-Vermögen ist in Scheidungen zur echten Herausforderung geworden: hohe Volatilität, mehrere Wallets und Börsen, dazu die Möglichkeit, Bestände zu verschleiern. Viele Anwälte tun sich damit schwer. Aus über 300 begleiteten Verfahren und mit technischem Verständnis sorgen wir dafür, dass Kryptowährungen korrekt bewertet, vollständig erfasst und – wo nötig – aufgespürt werden.

Schnelle Antwort

Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sind Vermögensgegenstände und zählen zum Endvermögen. Sie fließen über den Zugewinnausgleich in die Abrechnung ein, bewertet mit ihrem Wert am Stichtag (Zustellung des Scheidungsantrags, § 1384 BGB). Die größte praktische Frage ist meist nicht die Bewertung, sondern der Nachweis, welche Bestände überhaupt existieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Krypto-Assets zählen als Vermögensgegenstände zum Endvermögen.
  • Maßgeblich ist der Wert am Stichtag – bei extremer Volatilität ein großer Hebel.
  • Die zentrale Herausforderung ist der Nachweis vorhandener Wallets und Börsen-Konten.
  • Es besteht ein Auskunftsanspruch mit Belegen (§ 1379 BGB) – auch für Krypto.
  • Verschwiegene oder verschobene Bestände lassen sich in vielen Fällen aufdecken.

Zählt Krypto zum Zugewinn?

Ja. Kryptowährungen sind Vermögensgegenstände wie andere Kapitalanlagen auch. Ihr Wert am Stichtag gehört zum Endvermögen, ihr Wert bei Eheschließung zum Anfangsvermögen; die Differenz fließt in den Zugewinnausgleich ein. Das gilt für Bitcoin und Ethereum ebenso wie für andere Token, Stablecoins oder NFT-Bestände. Ausgeglichen wird in Geld – die Coins selbst müssen nicht übertragen werden.

Zugewinnausgleich

Bewertung und Stichtag bei hoher Volatilität

Kaum eine Anlageklasse schwankt so stark wie Krypto. Umso wichtiger ist der Stichtag: Für das Endvermögen zählt der Wert am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Bei starken Kursbewegungen kann sich die Ausgleichsforderung dadurch erheblich verschieben. Wir dokumentieren die Kurse zum maßgeblichen Zeitpunkt sauber – über nachvollziehbare Referenzquellen –, damit die Bewertung später Bestand hat.

Stichtag bei Krypto besonders sensibel

Wegen der extremen Schwankungen kann der Zeitpunkt der Antragstellung bei Krypto-Beständen über sehr große Beträge entscheiden. Diese Entscheidung gehört gut überlegt.

Das eigentliche Problem: der Nachweis

Anders als ein Bankkonto taucht ein Krypto-Wallet nirgends automatisch auf. Es gibt keine zentrale Stelle, die alle Bestände meldet. Wer Coins auf einer privaten Wallet („self-custody“) hält, kann sie leicht verschweigen. Deshalb liegt die eigentliche Arbeit oft nicht in der Bewertung, sondern darin, herauszufinden, was existiert – über Börsen-Konten, Kontobewegungen zu Krypto-Börsen, Steuerunterlagen und weitere Spuren.

Verstecktes Krypto-Vermögen aufdecken

Der Verdacht, dass ein Partner Krypto-Bestände verschweigt, ist häufig – und oft berechtigt. Ansatzpunkte gibt es viele: Überweisungen an Börsen wie Coinbase oder Kraken auf Kontoauszügen, Hinweise in Steuererklärungen, Hardware-Wallets, E-Mail-Bestätigungen von Handelsplattformen. Solchen Spuren gehen wir konsequent nach und setzen den Auskunftsanspruch notfalls gerichtlich durch.

Wichtig ist dabei der zeitliche Faktor: Wer Bestände kurz vor dem Stichtag gezielt verschiebt, in Stablecoins tauscht oder auf mehrere Wallets verteilt, kann damit den Ausgleich nicht dauerhaft umgehen. Auch nachträgliche oder verschleiernde Verfügungen lassen sich im Rahmen des Auskunfts- und Ausgleichsverfahrens berücksichtigen. Je früher der Verdacht dokumentiert und gesichert wird – etwa durch Sicherung von Kontoauszügen und Kommunikationsspuren –, desto belastbarer ist die spätere Durchsetzung.

Verstecktes Vermögen aufdecken

Krypto-Bestände sichern und bewerten

Ob eigene Bestände korrekt bewertet oder verschwiegene Coins des Partners aufgedeckt werden sollen: Schildern Sie uns die Situation – vertraulich und mit technischem Verständnis.

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Auskunftsanspruch und Belege

Auch für Kryptowährungen gilt der gesetzliche Auskunftsanspruch über Anfangs- und Endvermögen, auf Verlangen mit Belegen (§ 1379 BGB). Dazu gehören Übersichten der gehaltenen Coins zum Stichtag, Börsen-Reports und Transaktionshistorien. Wer die Auskunft verweigert oder unvollständig erteilt, riskiert die eidesstattliche Versicherung – und im Fall bewusster Falschangaben ernsthafte Konsequenzen.

Steuern und weitere Fallstricke

Krypto bringt zusätzliche Themen mit: Haltefristen und mögliche Steuerpflichten bei Verkäufen, die Frage nach Staking- oder Lending-Erträgen und die technische Sicherung von Zugängen. Diese Aspekte sollten in die Gesamtstrategie einfließen, damit aus einem Ausgleich keine unerwartete Steuerlast wird. Für die steuerliche Detailberatung arbeiten wir bei Bedarf mit Steuerberatern zusammen.

Häufige Fragen

Gehört Bitcoin zum Zugewinnausgleich?

Ja. Kryptowährungen sind Vermögensgegenstände und zählen mit ihrem Wert am Stichtag zum Endvermögen. Der Wertzuwachs während der Ehe wird ausgeglichen.

Welcher Kurs gilt für die Bewertung?

Für das Endvermögen der Wert am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Wegen der Volatilität dokumentieren wir den Kurs über nachvollziehbare Quellen.

Wie finde ich heraus, ob mein Partner Krypto besitzt?

Über Spuren wie Überweisungen an Krypto-Börsen, Steuerunterlagen, Hardware-Wallets oder Plattform-Bestätigungen. Diesen Hinweisen gehen wir nach und setzen den Auskunftsanspruch durch.

Muss mein Partner seine Wallets offenlegen?

Ja. Der Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB umfasst auch Kryptowährungen, auf Verlangen mit Belegen.

Was passiert, wenn Krypto verschwiegen wird?

Wer Auskunft verweigert oder falsch erteilt, riskiert die eidesstattliche Versicherung und bei bewusster Täuschung ernsthafte Konsequenzen.

Werden die Coins selbst übertragen?

Nein. Ausgeglichen wird in Geld. Die Coins bleiben beim jeweiligen Inhaber.

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