Das Wichtigste in Kürze
- Im gesetzlichen Güterstand wird der Vermögenszuwachs der Ehe über den Zugewinnausgleich ausgeglichen – meist als Geldzahlung, nicht als Beteiligung am Unternehmen.
- Der größte Streitpunkt ist häufig die Unternehmensbewertung.
- Eine hohe Ausgleichszahlung darf das Unternehmen nicht gefährden – Liquidität lässt sich schützen.
- Ein Ehevertrag kann vieles vorab regeln.
- Persönliche Betreuung, absolute Diskretion, auf Deutsch und Englisch.
Neues Bewusstsein
Wahre Stärke bedeutet, sich respektvoll zu lösen, ohne sich selbst zu verlieren.
Ihre größten Sorgen
Unternehmerinnen und Unternehmer treibt bei einer Scheidung meist dasselbe Bündel an Fragen um – wir sprechen es offen an:
- Kontrolle über das Unternehmen verlieren. In der Regel wird der Ehepartner nicht Mitgesellschafter – ausgeglichen wird in Geld.
- Eine zu hohe Bewertung. An ihr hängt die Ausgleichsforderung – deshalb prüfen wir sie sorgfältig.
- Liquiditätsabfluss bis zum Notverkauf. Wir suchen Wege, eine Zerschlagung zu vermeiden.
- Die Öffentlichkeit. Schon der Eindruck von Instabilität kann schaden – Vertraulichkeit ist ein echtes Schutzinteresse.
- Vermischung von Privatem und Geschäftlichem. Wir trennen sauber, was zu trennen ist.
Was passiert mit dem Unternehmen?
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird verglichen, wie stark Ihr Vermögen während der Ehe gewachsen ist: das Anfangsvermögen (bei Eheschließung) gegen das Endvermögen (bei Zustellung des Scheidungsantrags). Ausgeglichen wird nur der Zuwachs – und zwar grundsätzlich als Geldforderung, nicht durch eine Beteiligung des Ehepartners am Unternehmen. Die Ausgleichszahlung kann allerdings erheblich sein. Unser Ziel ist, Ihr Unternehmen handlungsfähig zu halten und zugleich eine faire Lösung zu finden. Dasselbe gilt für Selbstständige und Freiberufler: Auch der Wert einer Praxis oder Kanzlei kann in den Ausgleich fallen.
Die Bewertung ist entscheidend
Wie hoch die Ausgleichsforderung ausfällt, hängt maßgeblich vom ermittelten Unternehmenswert ab – und genau hier liegt oft der größte Streit. Maßgeblich sind eine anerkannte Bewertungsmethode (häufig das Ertragswertverfahren), der richtige Stichtag sowie Faktoren wie ein angemessener Unternehmerlohn und latente Steuern. Schon kleine Unterschiede in den Annahmen verändern das Ergebnis spürbar. Wir arbeiten dafür mit erfahrenen Gutachtern zusammen und hinterfragen Bewertungen der Gegenseite kritisch. Eine überzogene Bewertung führt zu einer überzogenen Forderung – deshalb lohnt sich Sorgfalt an dieser Stelle besonders.
Liquidität schützen
Eine hohe Ausgleichszahlung darf das Unternehmen nicht gefährden. Wir prüfen Wege, eine Zerschlagung oder einen erzwungenen Verkauf zu vermeiden – etwa durch Ratenzahlung, Stundung oder kluge Gestaltung. So bleibt Ihr Betrieb handlungsfähig, und die Trennung gefährdet nicht zugleich Ihre wirtschaftliche Grundlage. Je früher die Zahllast planbar ist, desto eher lässt sie sich aus laufenden Erträgen statt aus der Substanz tragen.
Vorsorge per Ehevertrag
Vieles lässt sich vorab regeln – idealerweise, bevor ein Konflikt entsteht, aber auch während der Ehe noch möglich. Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung kann das Unternehmen gezielt aus dem Ausgleich herausnehmen, schafft Klarheit und verhindert spätere Auseinandersetzungen.
Immobilie und weiteres Vermögen
Neben der Firma ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Einzelwert – mit eigenen Fragen zu Wert, laufendem Kredit und der Frage, wer bleibt. Auch Depots, Beteiligungen und Rücklagen fließen in die Auseinandersetzung ein. Liegt davon etwas im Ausland, kommt die Frage nach dem anwendbaren Recht hinzu.
Immobilie in der Scheidung Vermögen im Ausland Internationale Scheidung
Diskretion
Eine Scheidung berührt Reputation, Geschäftsbeziehungen und die Familie. Wir behandeln Ihr Verfahren und Ihre Verhältnisse streng vertraulich und suchen, wo es möglich ist, die außergerichtliche, einvernehmliche Lösung – sie hält die Auseinandersetzung aus der Öffentlichkeit und verkürzt das Verfahren. Bei uns führt ein fester, erfahrener Ansprechpartner Ihren Fall.
Im Vertrauen
Ein fester Ansprechpartner, der zuhört – und Ihre Verhältnisse für sich behält.
Ihr nächster Schritt
Je früher wir auf Ihre Situation schauen, desto mehr Spielraum bleibt – für Bewertung, Liquidität und Diskretion. Sprechen Sie vertraulich mit uns.
Häufige Fragen
Bekommt mein Ehepartner Anteile an meiner Firma?
In der Regel nicht. Der Zugewinn wird als Geldforderung ausgeglichen, nicht durch Beteiligung an einzelnen Gegenständen oder am Unternehmen.
Wie wird mein Unternehmen bewertet?
Nach einer anerkannten Methode (oft Ertragswertverfahren), bezogen auf einen Stichtag und unter Berücksichtigung von Unternehmerlohn und latenten Steuern. Das ist regelmäßig der zentrale Streitpunkt.
Zählt auch Vermögen, das ich vor der Ehe hatte?
Was Sie in die Ehe eingebracht haben, zählt grundsätzlich als Anfangsvermögen und wird gegengerechnet – ausgeglichen wird nur der Zuwachs während der Ehe.
Muss ich mein Unternehmen verkaufen?
Das ist selten zwingend. Über Stundung, Ratenzahlung oder Gestaltung lässt sich ein Notverkauf meist vermeiden.
Schützt ein Ehevertrag mein Unternehmen?
Ja, das ist eines der wirksamsten Mittel – am besten frühzeitig, aber auch später noch möglich.
Was ist mit gemeinsamen Schulden und Krediten?
Verbindlichkeiten werden beim Zugewinn berücksichtigt und mindern das jeweilige Endvermögen. Wer im Außenverhältnis für gemeinsame Kredite haftet, ist davon zunächst unabhängig – auch das ordnen wir mit Ihnen.
Bleibt das alles vertraulich?
Ja. Wir behandeln Ihr Verfahren streng vertraulich und suchen, wo möglich, die außergerichtliche Lösung.
Ihr nächster Schritt
Erzählen Sie uns von Ihrer Situation
Wir hören zu, ordnen ein und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten – vertraulich und auf Augenhöhe. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.