Scheidungsfolgen
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Ein Ehevertrag erlaubt es Ihnen, die Folgen einer möglichen Trennung vorausschauend selbst zu gestalten – statt sie dem gesetzlichen Standard zu überlassen. Das ist besonders wertvoll, wenn Vermögen, ein Unternehmen oder ein Auslandsbezug im Spiel sind. Ein guter Vertrag ist kein Misstrauensbeweis, sondern schafft Klarheit und nimmt im Ernstfall viel Konfliktpotenzial heraus.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Ehevertrag kann Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich und – international – die Rechtswahl regeln.
- Sinnvoll besonders bei Unternehmen, Vermögen, binationalen und zweiten Ehen.
- Er muss notariell beurkundet werden.
- Einseitig unangemessene Verträge können unwirksam sein.
- Der Kindesunterhalt lässt sich nicht zulasten des Kindes abbedingen.
- Auch bei der Trennung lässt sich vieles in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.
Was kann ein Ehevertrag regeln?
Vor allem den Güterstand (etwa modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung), den Unterhalt (in Grenzen), den Versorgungsausgleich und – bei internationalen Ehen besonders wichtig – die Rechtswahl, also welches Recht im Fall der Fälle gilt. So lässt sich zum Beispiel ein Unternehmen gezielt aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen, damit eine Trennung nicht den Betrieb gefährdet, oder eine bestimmte Unterhaltsregelung für den Fall der Kinderbetreuung festlegen. Der Vertrag schafft damit Planungssicherheit für beide Seiten.
Wann ist er sinnvoll?
Häufig bei Unternehmern und Selbstständigen, bei größerem Vermögen, bei binationalen Ehen und in zweiten Ehen mit Kindern aus früheren Beziehungen. Auch bei großen Einkommensunterschieden oder wenn ein Partner Vermögen in die Ehe mitbringt, lohnt sich eine Regelung. Frühzeitig geschlossen, schafft der Vertrag Klarheit und schützt vor späteren Konflikten – aber auch während der Ehe ist er noch möglich und oft sinnvoll, etwa wenn ein Unternehmen gegründet oder ein Erbe erwartet wird.
Grenzen: der Vertrag muss fair sein
Ein Ehevertrag ist nicht grenzenlos. Belastet er einen Ehegatten einseitig und unangemessen, kann er ganz oder teilweise unwirksam sein – die Gerichte prüfen das im Rahmen der sogenannten Inhalts- und Ausübungskontrolle, besonders streng beim Kernbereich (etwa Betreuungsunterhalt und Versorgungsausgleich). Bestimmte Punkte – allen voran der Kindesunterhalt – lassen sich nicht zulasten des Kindes abbedingen. Ein gut gemachter, ausgewogener Vertrag hält dieser Kontrolle stand; ein einseitig „wasserdichter“ oft nicht. Genau darauf achten wir bei der Gestaltung.
Form und Ablauf
Ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein. In der Regel besprechen wir zunächst Ihre Ziele und entwerfen eine ausgewogene Regelung; die Beurkundung erfolgt anschließend beim Notar. Beide Seiten sollten ausreichend Zeit haben, den Entwurf zu prüfen – ein unter Zeitdruck „durchgedrückter“ Vertrag ist anfälliger für eine spätere Unwirksamkeit.
Neue Farben
Was sich einvernehmlich ordnen lässt, eröffnet ruhigere Wege – aus dem Konflikt heraus, in eine planbare Zukunft.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Auch erst bei der Trennung lässt sich vieles einvernehmlich regeln – in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin können Sie Unterhalt, Vermögen, Immobilie, Hausrat und weitere Punkte verbindlich klären. Das macht das Verfahren oft schneller, günstiger und ruhiger und hält die Auseinandersetzung aus dem Gericht – ein wichtiger Beitrag zu einer diskreten und planbaren Trennung.
Wie wir vorgehen
Wir klären zuerst Ihre Ziele und Ihre Vermögens- und Familiensituation und entwickeln daraus eine ausgewogene Regelung, die Ihre Interessen schützt und zugleich Bestand hat. Bestehende Verträge prüfen wir auf Wirksamkeit und Lücken. Die Beurkundung begleiten wir, und bei Auslandsbezug stimmen wir die Rechtswahl sorgfältig mit der Frage des zuständigen Gerichts ab.
Worauf Sie achten sollten
Ein Ehevertrag ist nur so gut wie seine Ausgewogenheit. Ein Vertrag, der eine Seite einseitig benachteiligt, wirkt auf den ersten Blick „wasserdicht“, hält aber der gerichtlichen Kontrolle oft nicht stand – und ist damit im entscheidenden Moment wertlos. Achten Sie deshalb darauf, dass beide Seiten den Entwurf in Ruhe prüfen können und sich beraten lassen; ein unter Zeitdruck unterschriebener Vertrag ist besonders angreifbar. Regeln Sie nur, was zulässig ist – der Kindesunterhalt etwa lässt sich nicht zulasten des Kindes ausschließen. Und aktualisieren Sie den Vertrag nach größeren Lebensänderungen wie einer Unternehmensgründung, einem Erbe oder der Geburt von Kindern.
Häufige Fragen
Muss ein Ehevertrag zum Notar?
Ja, er bedarf der notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein.
Kann ich auch während der Ehe noch einen schließen?
Ja. Ein Ehevertrag ist vor und während der Ehe möglich – oft sinnvoll bei Unternehmensgründung oder erwartetem Erbe.
Ist ein Ehevertrag anfechtbar?
Er kann ganz oder teilweise unwirksam sein, wenn er einen Partner einseitig unangemessen benachteiligt. Eine ausgewogene Gestaltung hält stand.
Was lässt sich nicht regeln?
Zum Beispiel der Kindesunterhalt zulasten des Kindes. Solche Punkte sind der Vertragsfreiheit entzogen.
Schützt ein Ehevertrag mein Unternehmen?
Ja, das ist eines der wirksamsten Mittel – etwa durch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.
Brauchen wir je einen eigenen Anwalt?
Für eine ausgewogene Gestaltung und eine wirksame Beurkundung ist anwaltliche Beratung sehr zu empfehlen, gerade bei größerem Vermögen.
Was kostet ein Ehevertrag?
Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert; die anwaltliche Gestaltung kommt hinzu. Wir nennen Ihnen vorab eine Einschätzung.
Was ist der Unterschied zur Scheidungsfolgenvereinbarung?
Der Ehevertrag regelt vorausschauend; die Scheidungsfolgenvereinbarung wird im Zuge der konkreten Trennung geschlossen.
Ist ein Ehevertrag ein Misstrauensbeweis?
Nein. Er schafft Klarheit und nimmt im Ernstfall viel Konfliktpotenzial heraus – gerade bei Unternehmen oder Vermögen ist er ein Zeichen von Verantwortung, nicht von Misstrauen.
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