Ablauf der Scheidung
Einvernehmliche Scheidung in München – schnell, fair und ohne unnötigen Streit
Wenn beide Ehegatten die Trennung akzeptieren, muss eine Scheidung weder ein Kampf noch ein monatelanges Verfahren sein. Die einvernehmliche Scheidung ist der schnellste, günstigste und schonendste Weg, eine Ehe zu beenden – gerade dann, wenn Kinder oder gemeinsames Vermögen im Spiel sind. Aus über 300 begleiteten Verfahren wissen wir: Wer früh die richtigen Weichen stellt, spart Zeit, Geld und Nerven.
Schnelle Antwort
Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehegatten sich scheiden lassen wollen und sich über die Folgen (Unterhalt, Vermögen, Kinder) einig sind oder einigen können. Voraussetzung ist in der Regel das abgelaufene Trennungsjahr. Es muss nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine einvernehmliche Scheidung ist meist in wenigen Monaten nach dem Trennungsjahr abgeschlossen.
- Es genügt in der Regel ein Anwalt – der andere Ehegatte stimmt nur zu. Das senkt die Kosten deutlich.
- Voraussetzung ist im Normalfall das Trennungsjahr (§ 1566 Abs. 1 BGB).
- Vieles lässt sich vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln – planbar und außergerichtlich.
- Der Ablauf lässt sich weitgehend digital vorbereiten; nur der Gerichtstermin findet vor Ort statt.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn beide Ehegatten mit der Scheidung einverstanden sind. Rechtlich reicht dafür aus, dass ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt und der andere ihm zustimmt. Über die Folgen der Scheidung – etwa Unterhalt, Aufteilung des Vermögens oder Regelungen zu den Kindern – müssen Sie sich nicht bis ins letzte Detail einig sein; entscheidend ist, dass keine offenen Streitpunkte vor Gericht ausgetragen werden müssen. Wo noch Klärungsbedarf besteht, lässt er sich meist außergerichtlich in einer Vereinbarung lösen.
Der große Vorteil: Das Familiengericht muss keine strittigen Folgesachen entscheiden. Das Verfahren beschränkt sich im Kern auf die Scheidung selbst und den Versorgungsausgleich (die Teilung der Rentenanwartschaften), den das Gericht ohnehin von Amts wegen prüft.
Voraussetzungen
Für eine einvernehmliche Scheidung müssen im Wesentlichen drei Dinge erfüllt sein:
Trennungsjahr
Die Eheleute leben seit mindestens einem Jahr getrennt (§ 1566 Abs. 1 BGB). Das ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn die Lebensbereiche klar getrennt sind. → Mehr zum Trennungsjahr
Scheitern der Ehe
Beide Ehegatten sind sich einig, dass die Ehe gescheitert ist und nicht wiederhergestellt werden soll.
Zustimmung
Der Ehegatte, der den Antrag nicht stellt, stimmt der Scheidung zu.
Kein Detail-Konsens nötig
Sie müssen sich nicht über jeden Cent einig sein, um „einvernehmlich“ zu scheiden. Entscheidend ist, dass strittige Punkte nicht als Folgesachen vor Gericht getragen werden. Offene Fragen klären wir vorab – ruhig und lösungsorientiert.
Warum oft nur ein Anwalt genügt
In Deutschland besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss aber nur der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten sein. Der andere kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen. Für viele Paare bedeutet das eine spürbare Ersparnis, weil die Kosten für eine zweite Vertretung entfallen.
Wichtig zu wissen: Ein Anwalt vertritt immer nur eine Seite. Er kann also nicht beide Ehegatten gleichzeitig beraten. In einer fairen, einvernehmlichen Konstellation ist das in der Regel unproblematisch – sobald es jedoch um gegensätzliche Interessen geht (etwa hohe Unterhaltsforderungen oder erhebliches Vermögen), kann eine eigene Vertretung für den anderen Ehegatten sinnvoll sein.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Schildern Sie uns Ihre Situation in wenigen Sätzen – seit wann Sie getrennt leben, ob Kinder oder Vermögen eine Rolle spielen. Sie erhalten eine erste, vertrauliche Einschätzung.
Ablauf in fünf Schritten
Trennung und Trennungsjahr
Mit dem Getrenntleben beginnt das Trennungsjahr. Wir empfehlen, den Trennungszeitpunkt festzuhalten.
Beratung und Strategie
Wir ordnen Ihre Situation ein und klären, was vorab zu regeln ist – von Unterhalt bis Vermögen.
Vereinbarung (optional)
Wo nötig, halten wir die Folgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung fest.
Scheidungsantrag
Wir reichen den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein; der andere Ehegatte stimmt zu.
Termin und Beschluss
Im kurzen, nicht öffentlichen Termin wird die Scheidung ausgesprochen und mit Rechtskraft wirksam.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung
Das Herzstück einer guten einvernehmlichen Scheidung ist häufig die Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin regeln die Eheleute die Folgen der Trennung selbstbestimmt, statt sie dem Gericht zu überlassen. Typische Inhalte sind der Zugewinnausgleich, der nacheheliche Unterhalt, der Umgang mit einer gemeinsamen Immobilie sowie Regelungen zum Hausrat. Bei wesentlichen Punkten – etwa Unterhaltsverzicht oder Immobilienübertragung – ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie behalten die Kontrolle, vermeiden ein langwieriges Streitverfahren und schaffen Planungssicherheit.
Dauer und Kosten
Dauer: Ist das Trennungsjahr abgelaufen und sind die Unterlagen vollständig, ist eine einvernehmliche Scheidung oft in wenigen Monaten erledigt. Der größte Zeitfaktor ist meist der Versorgungsausgleich, weil die Rentenversicherungsträger Auskünfte erteilen müssen.
Kosten: Sie richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich im Kern an den Einkommen beider Ehegatten orientiert und bei größerem Vermögen steigen kann. Daraus ergeben sich Gerichts- und Anwaltsgebühren nach gesetzlichen Tabellen – nicht willkürlich. Weil nur eine Vertretung nötig ist, ist die einvernehmliche Scheidung meist die günstigste Variante. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen eine konkrete Einschätzung, ohne versteckte Posten.
Wenn es doch strittig wird
Manchmal zeigt sich erst im Verlauf, dass eine Seite blockiert oder unfair agiert. Dann ist der Wechsel in ein strittiges Verfahren möglich – und Ihre Rechte werden konsequent vertreten. Auch das Umgekehrte kommt vor: Ein zunächst verhärtetes Verfahren lässt sich mit der richtigen Kommunikation doch noch einvernehmlich lösen.
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Häufige Fragen
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem am Einkommen beider Ehegatten orientiert. Weil nur ein Anwalt nötig ist, ist die einvernehmliche Scheidung meist die günstigste Variante. Eine konkrete Einschätzung erhalten Sie im Erstgespräch.
Brauchen wir wirklich nur einen Anwalt?
Ja. Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur der antragstellende Ehegatte vertreten sein; der andere stimmt zu. Bei gegensätzlichen Interessen kann eine eigene Vertretung dennoch sinnvoll sein.
Muss das Trennungsjahr abgelaufen sein?
In der Regel ja. Die Vorbereitung und Beratung können aber jederzeit beginnen, damit Sie nach Ablauf des Jahres sofort handeln können.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Nach dem Trennungsjahr oft nur wenige Monate. Der Versorgungsausgleich ist meist der größte Zeitfaktor.
Müssen wir uns über alles einig sein?
Nein. Entscheidend ist, dass keine strittigen Folgesachen vor Gericht ausgetragen werden müssen. Offene Punkte klären wir vorab, oft in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Können wir das meiste online erledigen?
Vieles lässt sich per Telefon, Video und digitalem Dokumentenaustausch vorbereiten. Der Scheidungstermin selbst findet beim Familiengericht statt.