Vermögen & Diskretion

Die Scheidungsfolgenvereinbarung – Ihre Scheidung selbst gestalten

Warum die Folgen einer Trennung einem Gericht überlassen, wenn Sie sie selbst regeln können? Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist das wirksamste Instrument für eine schnelle, diskrete und planbare Scheidung – gerade bei Vermögen oder Kindern. Aus über 300 begleiteten Verfahren gestalten wir Vereinbarungen, die halten und beide Seiten schützen.

Schnelle Antwort

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag, in dem die Ehegatten die Folgen ihrer Scheidung selbst regeln – Vermögen, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Immobilie und mehr. Sie ermöglicht eine einvernehmliche Scheidung, spart Zeit und Kosten und schafft Rechtssicherheit. Bei zentralen Punkten (z. B. Zugewinn, Versorgungsausgleich, Immobilie) ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie regeln die Scheidungsfolgen selbstbestimmt statt vor Gericht.
  • Sie ist der Schlüssel zur einvernehmlichen Scheidung – schneller, günstiger, diskreter.
  • Zentrale Punkte (Zugewinn, Versorgungsausgleich, Immobilie) brauchen die notarielle Form.
  • Der Vertrag unterliegt einer Wirksamkeitskontrolle – einseitig unfaire Klauseln halten nicht.
  • Kindesunterhalt kann nicht unter den gesetzlichen Mindestbetrag gedrückt werden.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen den Ehegatten, der die Folgen der Scheidung umfassend regelt – geschlossen anlässlich der Trennung oder Scheidung. Statt einzelne Streitpunkte vor dem Familiengericht auszutragen, einigen sich die Eheleute vorab. Das Gericht muss dann nur noch die Scheidung selbst aussprechen. Das Ergebnis: weniger Konflikt, geringere Kosten und ein Verfahren, das sich in Monaten statt Jahren abschließen lässt.

Einvernehmliche Scheidung

Was sich regeln lässt

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich nahezu alle wirtschaftlichen und persönlichen Folgen bündeln:

  • Zugewinnausgleich – Höhe, Verzicht oder Modifikation. → Zugewinnausgleich
  • Unterhalt – Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. → Unterhalt
  • Versorgungsausgleich – Ausschluss oder abweichende Regelung (mit Kontrolle). → Versorgungsausgleich
  • Immobilie – Auszahlung, Übertragung oder Verkauf. → Wer bekommt das Haus?
  • Hausrat und gemeinsame Verbindlichkeiten.
  • Regelungen zu den Kindern – Betreuung und Umgang (begrenzt bindend). → Scheidung mit Kind

Wann ein Notar nötig ist

Nicht jede Absprache ist formlos wirksam. Für bestimmte Kernpunkte schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor – insbesondere für Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich, zur Übertragung von Immobilien und zum Versorgungsausgleich. Auch Unterhaltsvereinbarungen bedürfen für weitreichende Regelungen häufig der notariellen Form. Der Notar sorgt zugleich für Rechtssicherheit und Vollstreckbarkeit.

Form entscheidet über Wirksamkeit

Eine „private“ Einigung ohne die vorgeschriebene Form kann unwirksam sein – mit teuren Folgen. Zentrale Punkte gehören notariell beurkundet.

Grenzen der Vertragsfreiheit

Die Eheleute dürfen viel regeln – aber nicht alles. Vereinbarungen unterliegen einer Inhalts- und Ausübungskontrolle: Eine Regelung, die eine Seite bei Vertragsschluss einseitig unangemessen benachteiligt, kann ganz oder teilweise unwirksam sein (Stichwort Sittenwidrigkeit). Besonders geschützt sind die Kinder: Kindesunterhalt kann nicht wirksam unter den gesetzlichen Mindestbetrag gesenkt werden, und Sorge- sowie Umgangsregelungen bleiben immer am Kindeswohl zu messen.

Ihre Vereinbarung rechtssicher aufsetzen

Damit Ihre Vereinbarung hält, muss sie fair, vollständig und formgerecht sein. Schildern Sie uns Ihre Eckpunkte – wir gestalten eine Lösung, die Bestand hat.

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Vorteile für Vermögende

Gerade bei Unternehmen, Immobilien und größeren Vermögen ist die Vereinbarung oft der beste Weg. Sie hält sensible Zahlen aus dem öffentlichen Streit heraus, vermeidet einen langen Bewertungsstreit vor Gericht und schafft Planungssicherheit – etwa über Ratenzahlung, Stundung oder die Übertragung bestimmter Werte. Diskretion und Kontrolle über das Ergebnis sind hier oft mehr wert als jede Zwangslösung.

Scheidung mit hohem Vermögen   Diskrete Scheidung

Abgrenzung: Ehevertrag und Trennungsvereinbarung

Die Begriffe werden oft verwechselt. Ein Ehevertrag wird vor oder während intakter Ehe geschlossen und regelt vorausschauend. Eine Trennungsvereinbarung regelt die Zeit des Getrenntlebens. Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird anlässlich der Trennung/Scheidung geschlossen und regelt konkret deren Folgen. Häufig gehen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ineinander über.

Ehevertrag

So entsteht eine tragfähige Vereinbarung

Eine gute Vereinbarung ist kein Formular, sondern das Ergebnis einer klaren Bestandsaufnahme. Am Anfang steht ein vollständiger Überblick über Vermögen, Einkommen, Verbindlichkeiten und die Situation der Kinder – nur so lassen sich faire Regelungen finden, die später niemand anficht. Danach werden die Punkte verhandelt, in eine ausgewogene Fassung gebracht und, wo nötig, notariell beurkundet. Wir achten dabei besonders darauf, dass die Vereinbarung der Wirksamkeitskontrolle standhält: ausgewogen, transparent und ohne Klauseln, die eine Seite unangemessen benachteiligen. Das kostet etwas mehr Sorgfalt im Vorfeld – erspart Ihnen aber im Zweifel einen jahrelangen Streit über die Gültigkeit.

Häufige Fragen

Was regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Sie bündelt die Folgen der Scheidung: Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Immobilie, Hausrat und Regelungen zu den Kindern.

Muss sie notariell beurkundet werden?

Für zentrale Punkte wie Zugewinnausgleich, Immobilienübertragung und Versorgungsausgleich ja. Der Notar sichert Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit.

Ist sie günstiger als ein Streitverfahren?

In der Regel deutlich. Sie ermöglicht die einvernehmliche Scheidung und vermeidet lange, teure Auseinandersetzungen.

Kann jede Regelung frei vereinbart werden?

Nein. Einseitig grob benachteiligende Klauseln können unwirksam sein. Kindesunterhalt kann nicht unter den Mindestbetrag gesenkt werden.

Was ist der Unterschied zum Ehevertrag?

Der Ehevertrag regelt vorausschauend (vor/in der Ehe), die Scheidungsfolgenvereinbarung konkret die Folgen der Trennung/Scheidung.

Können wir auch die Kinderthemen mit aufnehmen?

Betreuung und Umgang ja, aber nur begrenzt bindend – maßgeblich bleibt das Kindeswohl. Der Mindestkindesunterhalt ist geschützt.

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