Internationale Scheidung
Deutsch-spanische Scheidung – Deutschland oder Spanien?
Ob das Paar in München lebt, eine Immobilie an der Costa Blanca hält oder ein Partner nach Spanien zurückkehrt: Bei einer Ehe mit Spanien-Bezug entscheidet die Wahl von Land und Recht über das wirtschaftliche Ergebnis. Erschwerend kommt hinzu, dass Spanien regional unterschiedliche Güterrechte kennt. Aus über 300 begleiteten Verfahren ordnen wir Ihren Fall früh und klar ein.
Schnelle Antwort
Innerhalb der EU regeln einheitliche Verordnungen den Fall: Rom III bestimmt das anwendbare Scheidungsrecht, Brüssel IIb die Zuständigkeit, die EU-Güterrechtsverordnung den Güterstand. Bei einer deutsch-spanischen Ehe sind oft beide Länder zuständig; wer zuerst einreicht, kann das anwendbare Recht mitbestimmen. In Spanien kommt es zudem auf die Region an.
Das Wichtigste in Kürze
- Brüssel IIb regelt die Zuständigkeit – häufig sind Deutschland und Spanien zuständig.
- Rom III bestimmt das anwendbare Scheidungsrecht; eine Rechtswahl ist in Grenzen möglich.
- Für den Güterstand gilt die EU-Güterrechtsverordnung.
- In Spanien gilt regional unterschiedliches Güterrecht (z. B. Katalonien).
- Eine Immobilie in Spanien erfordert besondere Aufmerksamkeit.
Welches Gericht ist zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach Brüssel IIb. Anknüpfungspunkt ist vor allem der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten. Bei einer deutsch-spanischen Ehe sind deshalb oft beide Länder zuständig. Es gilt der Grundsatz: Das zuerst angerufene Gericht bleibt zuständig. Wer die günstigere Rechtsordnung nutzen will, sollte deshalb nicht zögern.
Welches Recht gilt für die Scheidung?
Das anwendbare Scheidungsrecht bestimmt die Rom-III-Verordnung – unabhängig vom Verfahrensort. Grundsätzlich gilt das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts; die Ehegatten können innerhalb der Grenzen von Rom III eine Rechtswahl treffen. Ein deutsches Gericht kann daher spanisches Recht anwenden und umgekehrt.
Güterstand: Zugewinn oder gananciales
Das deutsche Recht kennt die Zugewinngemeinschaft (Geldausgleich des Wertzuwachses). Der spanische Regelgüterstand ist die sociedad de gananciales – eine Errungenschaftsgemeinschaft, bei der das während der Ehe Erworbene beiden gemeinsam gehört. Welcher Güterstand gilt, richtet sich nach der EU-Güterrechtsverordnung. Die Unterschiede in der Vermögensverteilung können erheblich sein.
Spaniens regionale Besonderheiten
Anders als Deutschland kennt Spanien kein einheitliches Güterrecht. In einigen Regionen gelten eigene Regeln: In Katalonien etwa ist die Gütertrennung der Regelgüterstand, während in weiten Teilen Spaniens die Errungenschaftsgemeinschaft (gananciales) gilt. Für die Einordnung kommt es deshalb nicht nur auf „spanisches Recht“ an, sondern auf die konkrete Region.
Region entscheidet mit
„Spanisches Güterrecht“ gibt es nicht als Einheit. Ob Katalonien, Baskenland oder das allgemeine Recht gilt, kann das Ergebnis grundlegend verändern.
Immobilien in Spanien
Ferien- oder Kapitalimmobilien in Spanien sind ein häufiger Streitpunkt. Sie gehören in die Vermögensauseinandersetzung, werfen aber Fragen der Bewertung, der Eintragung im spanischen Register und der steuerlichen Behandlung über Grenzen hinweg auf. Diese Aspekte gehören von Beginn an in die Strategie.
Immobilie in der Scheidung Vermögen im Ausland
Deutschland oder Spanien – wir ordnen ein
Sagen Sie uns, wo Sie leben, welche Staatsangehörigkeiten bestehen und ob Vermögen in Spanien liegt. Sie erhalten eine erste Einschätzung, welcher Weg für Sie günstiger ist.
Unterhalt und Kinder
Für den Unterhalt gilt in der EU die Unterhaltsverordnung mit dem Haager Protokoll; maßgeblich ist meist das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Berechtigten. Bei den Kindern kommt es auf deren gewöhnlichen Aufenthalt an; Umzüge zwischen Deutschland und Spanien und Umgangsfragen sind sensibel und sollten frühzeitig geregelt werden.
Unterhalt Internationales Sorgerecht
Gerade bei einem geplanten Rückzug eines Elternteils nach Spanien ist Vorsicht geboten: Ein Umzug mit dem Kind über die Grenze berührt das Sorgerecht und darf bei gemeinsamer Sorge nicht im Alleingang erfolgen. Wird ein Kind ohne Zustimmung ins Ausland gebracht, greift das Haager Übereinkommen. Solche Konstellationen sollten unbedingt vor dem Umzug rechtlich geklärt werden.
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Häufige Fragen
Wo kann ich mich scheiden lassen – in Deutschland oder Spanien?
Bei einer deutsch-spanischen Ehe sind oft beide Länder zuständig (Brüssel IIb). Das zuerst angerufene Gericht bleibt zuständig.
Welches Recht wird angewendet?
Rom III bestimmt das anwendbare Scheidungsrecht. Grundsätzlich gilt das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts; eine Rechtswahl ist in Grenzen möglich.
Warum ist die Region in Spanien wichtig?
Weil Spanien regional unterschiedliches Güterrecht kennt. In Katalonien gilt etwa Gütertrennung, andernorts die Errungenschaftsgemeinschaft – mit sehr unterschiedlichen Folgen.
Was passiert mit unserer Immobilie in Spanien?
Sie gehört in die Vermögensauseinandersetzung. Bewertung, spanisches Register und Steuern über Grenzen hinweg müssen berücksichtigt werden.
Wird die Scheidung im jeweils anderen Land anerkannt?
Innerhalb der EU werden Entscheidungen grundsätzlich anerkannt. → Ausländische Scheidung anerkennen
Beraten Sie auch auf Englisch und zu Spanien-Fällen?
Ja. Wir betreuen internationale Mandantinnen und Mandanten in München und ordnen den Spanien-Bezug früh richtig ein.