Internationale Scheidung

Internationale Scheidung in München – Scheidung mit Auslandsbezug

Zwei Rechtsordnungen, mehrere mögliche Länder – wir ordnen Ihre Situation früh ein und entwickeln eine klare Strategie. Beratung auf Deutsch und Englisch.

Welches Recht, welches Gericht

Rom III & Brüssel IIb

Welches Recht gilt und welches Gericht zuständig ist, hängt von Ihrer Konstellation ab – und beides wirkt sich auf Unterhalt und Vermögen aus.

Auf Deutsch und Englisch

Wer zuerst handelt, hat oft einen Vorteil

Kommen mehrere Länder in Betracht, entscheidet oft die Reihenfolge. Wir prüfen umgehend, welches Land für Sie günstiger ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Auslandsbezug stellt sich zuerst: welches Land ist zuständig und welches Recht gilt.
  • Die Zuständigkeit richtet sich meist nach EU-Recht (Brüssel IIb), das anwendbare Scheidungsrecht oft nach Rom III.
  • Häufig kommen mehrere Länder in Frage – wer zuerst handelt, hat oft einen Vorteil.
  • Eine im Ausland erfolgte Scheidung gilt in Deutschland nicht automatisch.
  • Beratung auf Deutsch und Englisch.

Ihre größten Sorgen

Bei internationalen Scheidungen geht es früh um Weichenstellungen, die sich später kaum noch ändern lassen. Diese Punkte beschäftigen unsere Mandanten am meisten:

  • Benachteiligt werden, weil man fremdes Recht nicht kennt. Wir ordnen Ihre Situation ein, bevor Fakten geschaffen werden.
  • Die andere Seite handelt zuerst. Welches Gericht zuerst angerufen wird, kann entscheidend sein – wir prüfen umgehend, welches Land für Sie günstiger ist.
  • Auswirkungen auf Unterhalt und Vermögen. Je nach anwendbarem Recht fallen die Ergebnisse spürbar unterschiedlich aus.
  • Kinder über Grenzen hinweg. Sorgerecht und Umgang werden international schnell komplex. → Internationales Sorgerecht
  • Anerkennung. Wir klären, dass Ihre Scheidung in beiden Ländern gilt.

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Wann ist eine Scheidung „international"?

Ein Auslandsbezug liegt zum Beispiel vor, wenn

  • die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben,
  • Sie im Ausland geheiratet oder zeitweise im Ausland gelebt haben,
  • ein Partner heute im Ausland lebt,
  • Vermögen, Immobilien oder ein Unternehmen im Ausland vorhanden sind.

Schon einer dieser Punkte kann den Verlauf und das Ergebnis Ihrer Scheidung erheblich verändern.

Scheideweg

Ein weicher Übergang in Ihre neue Zukunft.

Welches Recht, welches Gericht?

Bei internationalen Scheidungen werden die Weichen früh gestellt. Welches Recht anwendbar ist (für die Scheidung meist nach der Rom-III-Verordnung) und welches Gericht zuständig ist (nach der EU-Verordnung Brüssel IIb), hängt von Ihrer konkreten Konstellation ab – und beides kann sich deutlich auf Unterhalt und Vermögensaufteilung auswirken.

Kommen mehrere Länder in Betracht, entscheidet oft die Reihenfolge: Wird in einem Land bereits ein Verfahren geführt, ist der Weg in einem anderen meist versperrt. Wer vorausschauend handelt, verschafft sich hier häufig einen echten Vorteil.

Anerkennung im Ausland und in Deutschland

Eine ausländische Scheidung gilt in Deutschland nicht automatisch. Innerhalb der EU wird sie meist ohne weiteres Verfahren anerkannt; bei Scheidungen aus Nicht-EU-Staaten ist in der Regel eine förmliche Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung nötig, bevor Sie hier als geschieden gelten und etwa erneut heiraten können. Umgekehrt achten wir darauf, dass eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung auch in den betroffenen anderen Ländern Bestand hat.

Ausländische Scheidung anerkennen

Typische Konstellationen

  • Binationale Ehe. Zwei Nationalitäten, oft zwei mögliche Länder. → Binationale Ehe
  • Partner lebt im Ausland. Trennung über Grenzen – mit eigenen Fragen zu Zustellung und Verfahren. → Partner im Ausland
  • Anerkennung einer ausländischen Scheidung. Sie gilt in Deutschland nicht automatisch. → Ausländische Scheidung anerkennen
  • Vermögen im Ausland. Konten, Immobilien oder Unternehmensanteile in mehreren Ländern. → Vermögen im Ausland
  • Kinder und grenzüberschreitendes Sorgerecht. Wenn die Sorge ums Kind über Ländergrenzen reicht. → Internationales Sorgerecht

Scheidung nach Herkunftsland

Für häufige Länderkonstellationen haben wir die wichtigsten Besonderheiten zusammengestellt:

Deutsch-amerikanisch · Deutsch-britisch · Deutsch-italienisch · Deutsch-türkisch

Beratung auf Englisch

You don't have to navigate a foreign legal system alone. We advise international clients in Munich in fluent English and explain how German divorce law applies to your situation.

Divorce in Germany – in English

Ihr nächster Schritt

Je früher wir auf Ihre Situation schauen, desto mehr Handlungsspielraum haben Sie. In einem vertraulichen Erstgespräch klären wir, welches Land und welches Recht für Sie die besseren Voraussetzungen bietet.

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Häufige Fragen

Können wir uns aussuchen, in welchem Land wir uns scheiden lassen?

Oft sind mehrere Länder zuständig. Welches für Sie günstiger ist, hängt von Unterhalt, Vermögen und Verfahren ab – und die Reihenfolge zählt. Wir prüfen das frühzeitig.

Welches Recht gilt für unsere Scheidung?

In der EU meist nach der Rom-III-Verordnung; teils ist eine Rechtswahl möglich. Welches Recht für Sie gilt, klären wir anhand Ihrer Situation.

Gilt unsere im Ausland geschlossene Ehe oder Scheidung in Deutschland?

Eine ausländische Ehe wird in der Regel anerkannt. Eine ausländische Scheidung gilt nicht automatisch – innerhalb der EU oft ohne weiteres Verfahren, sonst ist meist eine förmliche Anerkennung nötig.

Was passiert mit Vermögen im Ausland?

Gilt deutsches Recht, fließt grundsätzlich das weltweite Vermögen in den Zugewinn ein. → Vermögen im Ausland

Mein Partner droht, im Ausland einzureichen – was kann ich tun?

Handeln Sie schnell. Welches Gericht zuerst angerufen wird, kann das anwendbare Recht und das Ergebnis mitbestimmen. Wir prüfen umgehend, welches Land für Sie günstiger ist, und leiten die nötigen Schritte ein.

Beraten Sie auf Englisch?

Ja – wir betreuen internationale Mandantinnen und Mandanten in München auf Deutsch und Englisch.

Ihr nächster Schritt

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Wir hören zu, ordnen ein und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten – vertraulich und auf Augenhöhe. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

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