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Erstgespräch vereinbarenGut zu wissen
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle: aus dem bereinigten Nettoeinkommen der zahlenden Person und dem Alter des Kindes ergibt sich der Tabellenbetrag; davon wird das Kindergeld angerechnet (bei minderjährigen Kindern zur Hälfte). Reicht das Einkommen nach Abzug des Unterhalts nicht für den Selbstbehalt, kann sich der Unterhalt verringern (Mangelfall).
Der Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt ist deutlich komplexer und hängt von vielen Faktoren ab; die hier mögliche Schätzung ist nur eine erste Hausnummer. Eine belastbare Berechnung – auch zu Sonderbedarf, Mehrbedarf oder Volljährigenunterhalt – nehmen wir gern im persönlichen Erstgespräch vor.