Internationale Scheidung

Vermögen im Ausland bei der Scheidung

Konten, Immobilien oder Unternehmensanteile in mehreren Ländern machen die Vermögensaufteilung deutlich anspruchsvoller. Drei Fragen stehen im Mittelpunkt: Wird dieses Vermögen überhaupt berücksichtigt, wie lässt es sich bewerten und nachweisen – und wie wird ein Anspruch am Ende über Grenzen durchgesetzt? Mit Sorgfalt und der gebotenen Diskretion verschaffen wir Ihnen einen vollständigen Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gilt deutsches Recht, fließt grundsätzlich das weltweite Vermögen in den Zugewinn ein.
  • Entscheidend ist eine vollständige Erfassung – auch der Werte im Ausland.
  • Es besteht ein Auskunftsanspruch über das Vermögen des anderen.
  • Auslandsvermögen muss bewertet und nachgewiesen werden.
  • Ein deutsches Urteil muss im Ausland durchsetzbar sein.

Wird Auslandsvermögen im Zugewinn berücksichtigt?

Gilt deutsches Recht, fließt grundsätzlich das weltweite Vermögen beider Ehegatten in den Zugewinnausgleich ein – also auch Konten, Immobilien und Beteiligungen im Ausland. Es kommt nicht darauf an, in welchem Land ein Wert liegt, sondern dass er zum Stichtag zum Vermögen gehört. Entscheidend ist daher, dass das Auslandsvermögen vollständig erfasst wird.

Zugewinnausgleich

Auskunft: das Vermögen vollständig erfassen

Damit korrekt gerechnet werden kann, haben Sie einen Auskunftsanspruch: Jeder Ehegatte muss sein Vermögen offenlegen – einschließlich der Werte im Ausland, belegt durch Unterlagen. Gerade bei grenzüberschreitenden Verhältnissen lohnt es sich, hier gründlich vorzugehen, denn was nicht erfasst ist, wird auch nicht ausgeglichen. Wo nötig, helfen ergänzende Belege, Auskünfte und – bei Verdacht auf Verschleierung – gezielte Nachforschungen.

Bewertung und Nachweis

Schwierig ist oft nicht das Ob, sondern das Wie: Auslandsvermögen muss bewertet und nachgewiesen werden. Bei Immobilien, Beteiligungen oder Konten in anderen Ländern arbeiten wir, wo es sinnvoll ist, mit Gutachtern und Steuerberatern zusammen und berücksichtigen Besonderheiten wie Währung, lokale Marktwerte und Steuern.

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Ein Anspruch endet nicht an der Grenze – wir denken die Durchsetzung über Länder hinweg von Anfang an mit.

Durchsetzung über Grenzen

Ein deutsches Urteil nützt wenig, wenn es im Ausland nicht durchgesetzt werden kann. Wir prüfen früh die Wege zur grenzüberschreitenden Durchsetzung – innerhalb der EU oft erleichtert, bei Drittstaaten aufwendiger – und stimmen uns bei Bedarf mit Anwälten vor Ort ab. So wird aus einem Anspruch auf dem Papier ein tatsächlich realisierbarer Wert.

Unternehmen und Immobilien im Ausland

Sind ein Unternehmen oder Immobilien betroffen, kommen besondere Bewertungs- und Diskretionsfragen hinzu – etwa die Bewertung einer ausländischen Beteiligung oder der Umgang mit einer Ferienimmobilie.

Scheidung mit Unternehmen und Vermögen   Immobilien in der Scheidung

Ein Beispiel

Ein Ehepaar lebt in München; ein Ehegatte hält eine Eigentumswohnung in Spanien und ein Wertpapierdepot in der Schweiz. Gilt deutsches Recht, gehören beide Werte grundsätzlich zum Endvermögen und damit in den Zugewinn. Die Herausforderung liegt darin, sie korrekt zu bewerten (Marktwert, Währung, Stichtag), sauber zu belegen und einen etwaigen Ausgleich am Ende auch durchzusetzen. Genau diese drei Schritte begleiten wir.

Wie wir vorgehen

Drei Schritte – diskret und mit der gebotenen Sorgfalt, damit aus einem Anspruch auf dem Papier ein realisierbarer Wert wird.

1

Vollständig erfassen

Wir erfassen zunächst das gesamte – auch ausländische – Vermögen, notfalls über den Auskunftsanspruch.

2

Bewerten und nachweisen

Anschließend organisieren wir die Bewertung, wo nötig mit Gutachtern und Steuerberatern im jeweiligen Land, und sichern die Nachweise.

3

Über Grenzen durchsetzen

Zuletzt prüfen wir die Wege der grenzüberschreitenden Durchsetzung und koordinieren mit Anwälten vor Ort.

Vollständigkeit ist der halbe Erfolg

Bei Auslandsvermögen entscheidet sich das Ergebnis weniger im Gerichtssaal als bei der Vorarbeit: Was vollständig erfasst, sauber bewertet und belegt ist, lässt sich am Ende auch durchsetzen – was übersehen oder verschwiegen wird, fällt aus dem Ausgleich heraus. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine lückenlose Erfassung des gesamten, auch grenzüberschreitenden Vermögens. Wir nutzen den Auskunftsanspruch konsequent, sichern Belege und gehen bei Anhaltspunkten für Verschleierung gezielt nach. Anschließend bringen wir Bewertung, Nachweis und Durchsetzung in eine sinnvolle Reihenfolge und arbeiten dort, wo es nötig ist, mit Gutachtern, Steuerberatern und Anwälten im Ausland zusammen. Das Ganze geschieht diskret – gerade bei größerem Vermögen ist Vertraulichkeit kein Nebenaspekt, sondern Teil der Aufgabe. So stellen wir sicher, dass aus einem Anspruch auf dem Papier am Ende ein realisierbarer Wert wird.

Häufige Fragen

Zählt mein Konto oder Haus im Ausland mit?

Bei deutschem Recht grundsätzlich ja – das weltweite Vermögen fließt in den Zugewinn ein.

Wie wird Auslandsvermögen bewertet?

Über eine nachvollziehbare Bewertung, bei Bedarf mit Gutachtern und Steuerberatern im jeweiligen Land.

Was, wenn mein Partner Auslandsvermögen verschweigt?

Sie haben einen Auskunftsanspruch. Bei Anhaltspunkten für Verschleierung gehen wir gezielt nach; illoyal beiseitegeschafftes Vermögen kann hinzugerechnet werden.

Wie wird ein deutsches Urteil im Ausland durchgesetzt?

Das hängt vom Land ab – innerhalb der EU oft erleichtert, sonst über andere Wege. Wir prüfen das und koordinieren vor Ort.

Spielt es eine Rolle, in welcher Währung das Vermögen besteht?

Ja, Währung und Stichtagskurs können den angesetzten Wert beeinflussen; wir beziehen das ein.

Bleibt das alles vertraulich?

Ja. Gerade bei größerem Auslandsvermögen arbeiten wir besonders diskret.

Muss ich mein Auslandsvermögen von mir aus offenlegen?

Im Rahmen des Auskunftsanspruchs sind beide Ehegatten zur vollständigen Auskunft verpflichtet – das gilt für in- wie ausländische Werte.

Was, wenn das andere Land die Herausgabe von Informationen erschwert?

Dann sind oft Umwege nötig – über Belege, Auskünfte oder Sachverständige. Wir prüfen, welche Nachweise sich beschaffen lassen.

Zählt eine Ferienimmobilie im Ausland auch dazu?

Ja, auch eine Ferienimmobilie gehört bei deutschem Recht grundsätzlich zum auszugleichenden Vermögen.

Wie gehen Sie mit Vermögen in mehreren Ländern um?

Wir erfassen alles strukturiert, bewerten Land für Land und stimmen Bewertung, Nachweis und Durchsetzung aufeinander ab – in Zusammenarbeit mit Fachleuten vor Ort.

Kann ich verhindern, dass mein Partner Auslandsvermögen verschiebt?

Bei konkreten Anhaltspunkten gibt es Sicherungsmöglichkeiten. Wichtig ist, früh zu handeln und Belege zu sichern.

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