Das Wichtigste in Kürze
- Voraussetzung ist in der Regel ein Trennungsjahr.
- Vor dem Familiengericht gilt Anwaltszwang; bei Einigkeit genügt ein Anwalt.
- Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert – sie sind berechenbar, nicht frei verhandelt.
- Eine einvernehmliche Scheidung ist schneller und günstiger.
- Wer die Kosten nicht tragen kann, hat ggf. Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.
Erstgespräch zum Festpreis
Das anwaltliche Erstgespräch ist kostenpflichtig: 190 € zzgl. USt. (gesetzlich gedeckelt nach § 34 RVG) und wird bei einer Mandatierung angerechnet. Eine unverbindliche Kontaktanfrage vorab ist kostenlos.
Der Ablauf in fünf Schritten
Trennungsjahr
Vor einer Scheidung müssen Sie in der Regel ein Jahr getrennt leben. Das kann auch innerhalb derselben Wohnung gelten.
Beratung
Wir klären Ihre Situation, Ihre Ziele und die zu regelnden Folgesachen (Unterhalt, Vermögen, Kinder).
Antrag
Wir reichen den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
Verfahren
In aller Regel wird der Versorgungsausgleich durchgeführt; offene Punkte werden geklärt.
Beschluss
Das Gericht spricht die Scheidung aus. Mit Rechtskraft ist die Ehe beendet.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Das hängt stark von Ihrer Situation ab. Eine einvernehmliche Scheidung ohne Streitpunkte geht oft vergleichsweise zügig; sind Unterhalt, Vermögen oder das Sorgerecht strittig – oder kommt ein Auslandsbezug hinzu –, dauert es länger. Wichtigster Zeitfaktor ist meist der Versorgungsausgleich, weil die Auskünfte der Rententräger Zeit brauchen. Was beschleunigt: ein sauber dokumentiertes Trennungsjahr, vollständige Unterlagen und Einigkeit über die Folgen. Im Erstgespräch geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung für Ihren Fall.
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Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten sind gesetzlich geregelt und berechenbar, nicht frei verhandelt. Maßgeblich ist der Verfahrenswert (auch Gegenstandswert): Er orientiert sich in der Regel am Nettoeinkommen beider Ehegatten und berücksichtigt gegebenenfalls vorhandenes Vermögen. Aus diesem Wert ergeben sich die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren nach den gesetzlichen Tabellen (RVG).
Das bedeutet: Je höher Einkommen und Vermögen, desto höher der Verfahrenswert – und damit die Kosten. Wir rechnen das für Sie nachvollziehbar durch und nennen Ihnen eine konkrete Einschätzung, bevor Sie sich entscheiden. Reichen Ihre Mittel nicht aus, prüfen wir einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.
Typischerweise fallen an: Gerichtskosten (abhängig vom Verfahrenswert), Anwaltsgebühren (nach RVG) und – falls Sie Vereinbarungen notariell beurkunden lassen – Notarkosten. Werden neben der Scheidung weitere Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn mitverhandelt, erhöht sich der Verfahrenswert entsprechend.
Einvernehmliche Scheidung – einfacher und günstiger
Sind Sie sich im Wesentlichen einig, muss nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten sein. Das senkt die Kosten spürbar und verkürzt das Verfahren. Wir halten den Weg für Sie so einfach wie möglich.
Kosten bei Auslandsbezug oder komplexem Vermögen
Kommen mehrere Rechtsordnungen, ausländisches Vermögen oder ein Unternehmen ins Spiel, ist die Sache aufwendiger – und die Beratung anspruchsvoller. Auch hier gilt: Wir machen den Aufwand transparent.
Internationale Scheidung Zugewinnausgleich bei Vermögen und Unternehmen
Ihr vertrauliches Erstgespräch
Sie wünschen sich Klarheit über Ablauf und Kosten in Ihrem konkreten Fall? Genau dafür ist das Erstgespräch da – vertraulich und unverbindlich.
Häufige Fragen
Was kostet eine Scheidung ungefähr?
Eine seriöse Zahl lässt sich erst nennen, wenn der Verfahrenswert feststeht. Im Erstgespräch rechnen wir das für Ihren Fall nachvollziehbar durch.
Wer zahlt die Scheidung?
Die Gerichtskosten tragen die Ehegatten meist je zur Hälfte; die Anwaltskosten trägt grundsätzlich, wer den Anwalt beauftragt. Bei einvernehmlicher Scheidung ist nur ein Anwalt nötig.
Was ist der Verfahrenswert?
Die Rechengrundlage für die Gebühren – im Kern aus den Nettoeinkommen beider Ehegatten, ggf. erhöht um Vermögen.
Was ist Verfahrenskostenhilfe?
Eine staatliche Unterstützung der Verfahrenskosten für Menschen mit geringem Einkommen. Wir prüfen, ob Sie dafür in Frage kommen.
Erhöhen Unterhalt oder Vermögen die Kosten?
Ja. Werden Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht mitverhandelt, steigt der Verfahrenswert – und damit die Gebühren. Wir sagen Ihnen vorab, womit zu rechnen ist.
Ihr nächster Schritt
Erzählen Sie uns von Ihrer Situation
Wir hören zu, ordnen ein und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten – vertraulich und auf Augenhöhe. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.