Internationale Scheidung
Deutsch-britische Scheidung
Bei einer Scheidung mit Bezug zu Großbritannien hat sich seit dem Brexit Grundlegendes geändert. Die frühere EU-Koordinierung greift nicht mehr – und gerade deshalb entscheiden Forum und Timing über sehr unterschiedliche Ergebnisse. Wir beraten Sie auf Deutsch und Englisch und entwickeln eine Strategie, die der neuen Rechtslage Rechnung trägt.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwischen DE und UK gelten die EU-Verordnungen nicht mehr.
- Zuständigkeit und Anerkennung richten sich nach anderen Regelwerken – Timing zählt.
- Englische Gerichte gelten finanziell oft als großzügiger – je nach Seite Vorteil oder Risiko.
- Der „Wettlauf" um das zuerst angerufene Gericht ist seit dem Brexit weniger berechenbar.
- Eine britische Scheidung braucht in DE meist ein Anerkennungsverfahren.
- Beratung auf Deutsch und Englisch.
Brexit hat die Regeln geändert
Zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich gelten die EU-Verordnungen (Brüssel IIb, Rom III) nicht mehr. Zuständigkeit und Anerkennung richten sich nun nach nationalem Recht und nach internationalen Übereinkommen, denen beide Länder angehören. Das macht die Lage komplexer: Die früher klare Regel „das zuerst angerufene Gericht entscheidet" greift im Verhältnis zum UK nicht mehr automatisch, sodass im schlimmsten Fall parallele Verfahren in beiden Ländern drohen. Umso wichtiger ist eine durchdachte Strategie von Anfang an.
London als „Scheidungshauptstadt"
Englische Gerichte gelten bei der finanziellen Auseinandersetzung als teils deutlich großzügiger als deutsche – etwa bei nachehelichem Unterhalt und der Aufteilung von Vermögen. Für den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten kann England daher attraktiv sein, für den vermögenderen ein Risiko.
Genau deshalb ist die Wahl des Forums hier besonders bedeutsam: Sie kann über sehr unterschiedliche Ergebnisse entscheiden.
Wo einreichen – und warum Timing zählt
Da die automatische EU-Koordinierung wegfällt, kann es entscheidend sein, frühzeitig im richtigen Land einzureichen. Wer zögert, überlässt der Gegenseite die Initiative – mit möglicherweise gravierenden finanziellen Folgen. Wir prüfen Ihre Anknüpfungspunkte (Aufenthalt, Staatsangehörigkeit), vergleichen die Folgen eines Verfahrens in Deutschland und in England und empfehlen Ihnen den für Sie günstigeren Weg.
Anerkennung nach dem Brexit
Eine britische Scheidung wird in Deutschland seit dem Brexit nicht mehr automatisch anerkannt, sondern bedarf in der Regel eines Anerkennungsverfahrens (§ 107 FamFG) – und umgekehrt stellt sich die Frage der Anerkennung einer deutschen Scheidung im UK. Wir denken beide Richtungen mit, damit Ihr Familienstand in beiden Ländern eindeutig ist.
Ein Beispiel
Ein Paar mit Wohnsitzen in München und London trennt sich. Der wirtschaftlich schwächere Partner erwägt ein Verfahren in England, weil dort eine großzügigere finanzielle Regelung möglich erscheint; der andere bevorzugt Deutschland. Da der EU-Vorrang entfällt, kann es zu einem Wettlauf kommen. Wer zuerst sauber prüft und einreicht, bestimmt häufig, in welchem Land – und damit nach welchen Maßstäben – entschieden wird.
Neuer Kurs
Zwei Wege, ein klarer Kurs: Wir bestimmen früh das günstigere Forum und steuern es entschlossen an.
Wie wir vorgehen
Wir analysieren Ihre Anknüpfungspunkte, vergleichen die wirtschaftlichen Folgen eines deutschen und eines englischen Verfahrens und empfehlen das günstigere Forum. Wo Eile geboten ist, handeln wir rasch und stimmen uns mit Solicitors im UK ab. Anerkennungsfragen klären wir in beide Richtungen – auf Deutsch und Englisch.
Worauf Sie achten sollten
Seit dem Brexit gilt: Wer eine Trennung mit UK-Bezug erwägt, sollte sich früh beraten lassen. Da die EU-Koordinierung weggefallen ist, kann es passieren, dass beide Seiten in unterschiedlichen Ländern einreichen und parallele Verfahren entstehen – mit erheblichem Aufwand und Risiko. Klären Sie deshalb zuerst, welches Land für Sie das günstigere ist, und handeln Sie dann zügig. Vorschnelle Erklärungen gegenüber der Gegenseite über das „Wo" und „Wann" sollten Sie vermeiden, bevor die Strategie steht. Und denken Sie an die Anerkennung in beide Richtungen, damit Ihr Familienstand am Ende in Deutschland wie im UK eindeutig ist.
Vermögen und Altersvorsorge über die Grenze
Ein häufig unterschätzter Punkt ist die Altersvorsorge: Die Behandlung von Pensions und Renten unterscheidet sich zwischen dem deutschen Versorgungsausgleich und dem englischen System deutlich. Auch Immobilien und Konten in beiden Ländern müssen vollständig erfasst, bewertet und – im Ergebnis – über die Grenze durchgesetzt werden. Wir beziehen das von Anfang an in den Vergleich der Foren ein und arbeiten, wo nötig, mit Solicitors und Steuerberatern zusammen, damit am Ende ein tragfähiges Gesamtergebnis steht.
Häufige Fragen
Sollte ich in Deutschland oder England einreichen?
Das kann erhebliche finanzielle Folgen haben und hängt von Ihrer Situation ab. Weil der EU-Vorrang weggefallen ist, zählt Schnelligkeit.
Stimmt es, dass London für eine Seite günstiger ist?
Englische Gerichte können die finanzielle Auseinandersetzung großzügiger gestalten. Ob das für Sie Vorteil oder Risiko ist, prüfen wir.
Wird meine englische Scheidung in Deutschland anerkannt?
Seit dem Brexit in der Regel nur über ein Anerkennungsverfahren.
Können in beiden Ländern gleichzeitig Verfahren laufen?
Das ist seit dem Brexit eher möglich als früher. Eine frühzeitige Strategie hilft, das zu vermeiden.
Was passiert mit Renten und Altersvorsorge?
Die Behandlung von Pensions unterscheidet sich zwischen den Systemen. Wir beziehen das in den Forum-Vergleich ein.
Können Sie mit Anwälten in UK zusammenarbeiten?
Ja, wir koordinieren bei Bedarf mit Solicitors vor Ort.
Beraten Sie auf Englisch?
Ja, durchgehend auf Deutsch und Englisch.
Was, wenn wir in beiden Ländern Vermögen haben?
Dann ist eine vollständige Erfassung über beide Länder entscheidend. Wir koordinieren Bewertung und Durchsetzung grenzüberschreitend.
Gilt eine englische finanzielle Regelung in Deutschland?
Nicht automatisch. Ob eine englische Regelung hier wirkt, prüfen wir im Einzelfall.
Was ist mit Kindern und einem Umzug nach UK?
Bei gemeinsamer Sorge ist ein eigenmächtiger Umzug in der Regel unzulässig; im Ernstfall greift das Haager Übereinkommen.
Können wir uns einvernehmlich einigen?
Ja, das ist oft der ruhigste Weg – wir gestalten eine Vereinbarung, die in beiden Ländern trägt.
Ihr nächster Schritt
Erzählen Sie uns von Ihrer Situation
Wir hören zu, ordnen ein und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten – vertraulich und auf Augenhöhe. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.