Vermögen & Diskretion
Aktien, Depot und Wertpapiere in der Scheidung
Wer über die Jahre ein Depot aufgebaut hat, stellt bei der Trennung schnell fest: Bei Wertpapieren ist nicht nur die Frage „wie viel“, sondern vor allem „wann“ entscheidend. Kurse schwanken, Optionen haben Sperrfristen, ausländische Depots sind schwer zu greifen. Aus über 300 begleiteten Verfahren sorgen wir dafür, dass Ihre Kapitalanlagen korrekt bewertet, vollständig erfasst und fair ausgeglichen werden.
Schnelle Antwort
Aktien, Fonds, ETFs und andere Wertpapiere zählen zum Endvermögen und fließen über den Zugewinnausgleich in die Abrechnung ein. Maßgeblich ist ihr Wert am Stichtag – für das Endvermögen der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Ausgeglichen wird in Geld; die Papiere selbst müssen nicht übertragen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Wertpapiere zählen zum Endvermögen und werden über den Zugewinn ausgeglichen.
- Entscheidend ist der Wert am Stichtag – bei Kursschwankungen ein erheblicher Hebel.
- Aktienoptionen und Mitarbeiterbeteiligungen brauchen eine gesonderte Betrachtung.
- Es besteht ein Auskunftsanspruch mit Belegen über alle Depots (§ 1379 BGB).
- Ausgeglichen wird in Geld – die Papiere bleiben, wo sie sind.
Wie Wertpapiere in den Zugewinn einfließen
In der Zugewinngemeinschaft bleibt jedes Depot Eigentum des jeweiligen Ehegatten. Bei der Scheidung wird nur der Zugewinn ausgeglichen: Der Wert der Papiere am Stichtag zählt zum Endvermögen, der Wert bei Eheschließung zum Anfangsvermögen. Die Differenz geht in die Rechnung ein. Das gilt für Einzelaktien ebenso wie für Fonds, ETFs, Anleihen und Zertifikate.
Der Bewertungsstichtag ist entscheidend
Bei Wertpapieren macht der Stichtag oft den größten Unterschied. Für das Endvermögen kommt es auf den Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an (§ 1384 BGB), für das Anfangsvermögen auf den Tag der Eheschließung. Ein Kursrutsch oder eine Rallye kurz vor oder nach der Zustellung kann die Ausgleichsforderung spürbar verändern. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist deshalb kein Detail, sondern Teil der Strategie.
Ein Tag kann viel bewegen
Bei volatilen Depots kann der gewählte Stichtag über erhebliche Beträge entscheiden. Prüfen Sie den optimalen Zeitpunkt der Antragstellung, bevor Sie handeln.
Volatilität und Kursschwankungen
Was ist, wenn der Kurs zwischen Stichtag und Auszahlung stark fällt oder steigt? Grundsätzlich ist der Stichtagswert maßgeblich – spätere Schwankungen ändern die Berechnung nicht mehr. Das schützt vor endlosem Nachverhandeln, macht aber die korrekte Ermittlung des Stichtagswerts umso wichtiger. Bei stark schwankenden Beständen dokumentieren wir die Kurse sauber, um späteren Streit zu vermeiden.
Aktienoptionen und Mitarbeiterbeteiligungen
Komplexer wird es bei Aktienoptionen, RSUs oder anderen Mitarbeiterbeteiligungen. Hier stellt sich die Frage, ob sie am Stichtag bereits einen erfassbaren Wert haben, ob Sperr- oder Haltefristen laufen und inwieweit sie für die Zeit der Ehe „erdient“ wurden. Solche Programme müssen einzeln geprüft werden – pauschale Antworten führen hier oft in die Irre. Gerade bei Führungskräften und Startup-Beteiligungen lohnt sich eine genaue Betrachtung.
Depot fair und korrekt bewerten
Ob Einzelaktien, ETFs oder Optionen: Wir sorgen dafür, dass Ihre Kapitalanlagen richtig erfasst und zum richtigen Stichtag bewertet werden.
Auskunft und Nachweis
Ein fairer Ausgleich setzt Transparenz voraus. Beide Ehegatten müssen über ihr Anfangs- und Endvermögen Auskunft geben, auf Verlangen mit Belegen (§ 1379 BGB) – also mit Depotauszügen zum Stichtag. Besteht der Verdacht, dass Depots verschwiegen oder Papiere kurz vor dem Stichtag verschoben wurden, gehen wir dem nach. Auch nachträgliche Verfügungen, die den anderen benachteiligen sollen, können korrigiert werden.
Depots im Ausland
Ausländische Depots gehören genauso in die Abrechnung wie inländische – nur sind sie schwerer zu greifen. Hier kommt es auf konsequente Auskunft und, bei Bedarf, auf die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg an.
Häufig unterschätzt werden auch thesaurierende Fonds, ausgeschüttete Dividenden, die zwischenzeitlich reinvestiert wurden, sowie Depots, die während der Ehe umgeschichtet oder aufgelöst wurden. Für die Berechnung kommt es nicht darauf an, in welcher Form das Vermögen am Stichtag vorliegt, sondern auf seinen nachweisbaren Wert. Eine vollständige, chronologisch nachvollziehbare Dokumentation der Depotbewegungen ist deshalb der beste Schutz vor Streit und Fehleinschätzungen – und die Grundlage für einen Ausgleich, der später Bestand hat.
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Häufige Fragen
Werden Aktien bei der Scheidung geteilt?
Nicht die Aktien selbst, sondern ihr Wert fließt in den Zugewinnausgleich ein. Ausgeglichen wird in Geld; die Papiere bleiben beim jeweiligen Inhaber.
Welcher Kurs zählt – Kauf, Trennung oder Scheidung?
Für das Endvermögen der Kurs am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, für das Anfangsvermögen der Wert bei Eheschließung.
Was passiert, wenn der Kurs nach dem Stichtag fällt?
Maßgeblich bleibt der Stichtagswert. Spätere Schwankungen ändern die Berechnung grundsätzlich nicht mehr.
Wie werden Aktienoptionen und RSUs behandelt?
Das hängt von Sperrfristen und davon ab, ob sie in der Ehezeit erdient wurden. Solche Programme werden einzeln geprüft.
Muss mein Partner sein Depot offenlegen?
Ja. Es besteht ein Auskunftsanspruch über Anfangs- und Endvermögen, auf Verlangen mit Belegen (§ 1379 BGB).
Zählen ausländische Depots mit?
Ja. Auch im Ausland gehaltene Wertpapiere gehören in die Abrechnung.