Internationale Scheidung

Welches Recht gilt bei Ihrer Scheidung?

Sobald Ihre Ehe einen Auslandsbezug hat, ist eine Sache nicht mehr selbstverständlich: dass deutsches Recht gilt. Welches Recht angewendet wird, entscheidet aber oft über das Ergebnis – denn von Land zu Land unterscheiden sich nicht nur Unterhalt und Vermögensaufteilung, sondern teils auch die Voraussetzungen der Scheidung selbst. Mit der Erfahrung aus über 150 Verfahren, viele davon international, klären wir diese Frage früh – bevor Fakten geschaffen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Auslandsbezug gilt nicht automatisch deutsches Recht.
  • In der EU richtet sich das anwendbare Scheidungsrecht nach der Rom-III-Verordnung.
  • Maßgeblich ist eine Stufenfolge – vor allem der gewöhnliche Aufenthalt, dann Staatsangehörigkeit.
  • Rom III gilt universell: Es kann auch das Recht eines Nicht-EU-Staates zur Anwendung kommen.
  • Eine Rechtswahl ist in Grenzen möglich – in Deutschland notariell zu beurkunden.
  • Welches Recht gilt, ist eine andere Frage als die nach dem zuständigen Gericht.

Warum die Frage über das Ergebnis entscheidet

Das anwendbare Recht bestimmt mehr, als viele erwarten. Es kann beeinflussen,

  • ob und wie lange Sie getrennt leben müssen, bevor eine Scheidung möglich ist,
  • ob ein Verschulden eine Rolle spielt,
  • wie großzügig oder knapp nachehelicher Unterhalt ausfällt,
  • nach welchem Modell das Vermögen aufgeteilt wird,
  • und teils sogar Fragen von Name und Status.

Zwei Ehepaare in identischer Lage können daher – je nach anwendbarem Recht – sehr unterschiedlich auseinandergehen. Wer die Weichen kennt, kann sie nutzen.

Wie wird das anwendbare Recht bestimmt?

In den teilnehmenden EU-Staaten richtet sich das nach der Rom-III-Verordnung. Haben Sie keine Rechtswahl getroffen, gilt eine Stufenfolge:

1

Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt

Das Recht des Staates, in dem beide Ehegatten bei Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; sonst

2

Letzter gemeinsamer Aufenthalt

Das Recht des Staates des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts, wenn einer von Ihnen noch dort lebt und der Auszug nicht länger als ein Jahr zurückliegt; sonst

3

Gemeinsame Staatsangehörigkeit

Das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide besitzen; sonst

4

Recht des Gerichts

Das Recht des angerufenen Gerichts.

Wichtig: Rom III ist universell anwendbar. Das Ergebnis kann also auch das Recht eines Staates außerhalb der EU sein, das ein deutsches Gericht dann anwendet.

Ein Beispiel

Ein italienischer Staatsbürger und eine deutsche Staatsbürgerin leben seit Jahren gemeinsam in München. Mangels Rechtswahl gilt nach der ersten Stufe das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts – also deutsches Recht, obwohl ein Ehegatte Italiener ist. Zieht einer kurz vor dem Verfahren ins Ausland, kann sich das Bild ändern – ein Grund, die Reihenfolge der Schritte sorgfältig zu planen.

Scheideweg

Früh getroffen, wird die Rechtswahl zur bewussten Weiche – statt einer Vorgabe, die sich später aus den Umständen ergibt.

Sie können das Recht wählen

Rom III erlaubt eine Rechtswahl in bestimmten Grenzen – etwa das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts eines Ehegatten oder das Recht der Staatsangehörigkeit eines Ehegatten. In Deutschland ist diese Vereinbarung notariell zu beurkunden. Am wirkungsvollsten ist sie, wenn sie frühzeitig getroffen wird – idealerweise im Ehevertrag, bevor ein Konflikt entsteht.

Ehevertrag und Rechtswahl

Wenn ausländisches Recht gilt

Kommt ausländisches Recht zur Anwendung, wendet das deutsche Gericht es an – muss dafür aber dessen Inhalt ermitteln, oft mit Hilfe von Gutachten. Das kann das Verfahren verlängern und macht eine vorausschauende Vorbereitung umso wichtiger. Wir stellen früh die richtigen Weichen, damit Sie nicht von Anforderungen eines fremden Rechts überrascht werden.

Recht ist nicht gleich Gericht

Welches Recht gilt, ist eine andere Frage als die, welches Gericht zuständig ist. Beides muss zusammen gedacht werden, weil das zuständige Gericht über die Stufenfolge oft mitbestimmt, welches Recht zur Anwendung kommt. Wer das Forum klug wählt, beeinflusst damit häufig auch das anwendbare Recht.

Welches Gericht ist zuständig?

Wie wir Sie unterstützen

Wir prüfen zuerst Ihre konkrete Konstellation: Aufenthalte, Staatsangehörigkeiten, vorhandene Verträge. Daraus leiten wir ab, welches Recht voraussichtlich gilt, ob eine Rechtswahl möglich und sinnvoll ist und welche Reihenfolge der Schritte Ihnen den größten Spielraum lässt – auf Deutsch und Englisch.

Worauf Sie achten sollten

Drei Dinge entscheiden in der Praxis besonders oft: Timing, Vollständigkeit und Form. Wer früh prüft, kann den günstigeren Anknüpfungspunkt noch sichern, bevor ein Umzug oder ein Verfahren der Gegenseite die Lage verändert. Wer seine Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsverhältnisse sauber dokumentiert, vermeidet späteren Streit über die Anknüpfung. Und wer eine Rechtswahl trifft, muss die Form wahren – in Deutschland die notarielle Beurkundung –, sonst ist die Vereinbarung unwirksam. Wir achten auf alle drei Punkte und stimmen sie mit der Frage des zuständigen Gerichts ab, damit Recht und Forum zusammenpassen.

Wie wir vorgehen

Im Erstgespräch nehmen wir Ihre Aufenthalte, Staatsangehörigkeiten und bestehenden Verträge auf. Daraus leiten wir ab, welches Recht voraussichtlich gilt, und prüfen, ob eine Rechtswahl möglich und für Sie vorteilhaft ist. Anschließend stimmen wir die Frage des anwendbaren Rechts mit der Wahl des Gerichts ab und legen die Reihenfolge der Schritte fest, die Ihnen den größten Spielraum lässt – verständlich erklärt, auf Deutsch und Englisch.

Häufige Fragen

Gilt automatisch deutsches Recht, weil wir in München leben?

Nicht automatisch – aber der gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist die erste Stufe und damit ein starker Anknüpfungspunkt. Wir prüfen Ihren Fall konkret.

Können wir deutsches Recht vereinbaren?

Innerhalb der Grenzen von Rom III ist eine Rechtswahl möglich, etwa zugunsten des Rechts am gewöhnlichen Aufenthalt oder der Staatsangehörigkeit. In Deutschland muss sie notariell beurkundet werden.

Wendet ein deutsches Gericht wirklich ausländisches Recht an?

Ja. Das Gericht ermittelt dann den Inhalt des ausländischen Rechts, häufig über ein Gutachten.

Spielt Verschulden eine Rolle?

Im deutschen Recht grundsätzlich nicht – in manchen ausländischen Rechtsordnungen aber schon. Welches Recht gilt, kann daher auch hier den Unterschied machen.

Können wir das Recht noch während der Ehe wählen?

Ja, eine Rechtswahl ist vor und während der Ehe möglich – je früher, desto mehr Klarheit.

Ändert sich das Recht, wenn einer von uns umzieht?

Es kann sich ändern, weil der gewöhnliche Aufenthalt eine zentrale Rolle spielt. Deshalb ist das Timing wichtig.

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