Internationale Scheidung
Scheidung für US-Staatsbürger in Deutschland
München hat eine der größten amerikanischen Communities Süddeutschlands – über Konzernentsendungen, Forschungseinrichtungen, Start-ups und das Konsulat. Wer als US-Staatsbürger hier lebt und sich trennt, hat es mit zwei Systemen zugleich zu tun: Über die Scheidung entscheidet das deutsche Familiengericht, doch die US-Staatsangehörigkeit wirkt weiter – bei Steuern, Altersvorsorge und Status. Wir haben über 300 Scheidungsverfahren begleitet und beraten durchgehend auf Deutsch und Englisch.
Das Wichtigste in Kürze
- Über die Scheidung entscheidet das deutsche Gericht – die US-Steuerpflicht besteht wohnsitzunabhängig fort.
- Viele Amerikaner im Ausland stellen fest, dass kein US-Bundesstaat den Fall annimmt.
- 401(k), IRA und andere US-Altersvorsorgekonten lassen sich durch eine deutsche Entscheidung allein regelmäßig nicht teilen.
- US Social Security ist im deutschen Versorgungsausgleich nicht teilbar – ein eigener US-Anspruch kann bestehen.
- Ein US-Prenup wirkt hier nicht automatisch; die Formanforderungen unterscheiden sich deutlich.
- Eine US-Scheidung braucht in Deutschland meist die förmliche Anerkennung (§ 107 FamFG).
Warum die US-Staatsangehörigkeit mitreist
Die USA besteuern nach Staatsangehörigkeit, nicht nach Wohnsitz – eine weltweite Ausnahme. Diese eine Tatsache prägt erstaunlich viel: den Steuerstatus, die Behandlung des Unterhalts, den Umfang der Offenlegung und das Schicksal von Konten auf beiden Seiten des Atlantiks.
Am zuständigen Gericht ändert das nichts. Es ändert, was eine Einigung nach Steuern tatsächlich wert ist – weshalb die deutsche und die US-Seite gemeinsam betrachtet werden sollten, nicht nacheinander.
Kann in den USA überhaupt geschieden werden?
Viele gehen davon aus, die USA stünden als Alternative immer offen. Häufig ist das nicht so. Das US-Scheidungsrecht ist Recht der Einzelstaaten, und fast jeder Staat verlangt vor Antragstellung eine Mindestaufenthaltsdauer. Wer seit sechs Jahren in München lebt und dort keine Meldeadresse mehr hat, findet oft kein Gericht, das den Antrag annimmt – es sei denn, der andere Ehegatte lebt noch in einem Bundesstaat.
Steht ein US-Forum tatsächlich offen, zählt die Wahl: Community-Property-Staaten teilen anders als Equitable-Distribution-Staaten, und der Ehegattenunterhalt reicht je nach Staat von großzügig und langlaufend bis nahezu symbolisch. Und die Reihenfolge zählt: Läuft in einem Land bereits ein Verfahren, ist der Weg im anderen meist versperrt.
Welches Gericht ist zuständig? Welches Recht gilt? Zur Paarkonstellation: Deutsch-amerikanische Scheidung
Ihre deutsche Scheidung und die IRS
Drei Punkte tauchen in nahezu jedem Fall auf:
Steuerstatus. Der US-Steuerstatus richtet sich nach dem Familienstand am 31. Dezember des Steuerjahres. Eine im Dezember rechtskräftige Scheidung und eine im Januar rechtskräftige führen zu unterschiedlichen US-Erklärungen – teils erheblich.
Unterhalt wird in beiden Ländern unterschiedlich besteuert. Deutschland lässt den Abzug als Sonderausgabe zu (Realsplitting, mit Zustimmung über die Anlage U), der Empfänger versteuert ihn hier. Das US-Bundesrecht ist den umgekehrten Weg gegangen: Für Vereinbarungen ab 2019 ist alimony weder beim Zahlenden abziehbar noch beim Empfänger steuerpflichtig. Die Systeme spiegeln sich nicht mehr – eine vor Steuern ausgewogene Zahl ist es danach womöglich nicht.
Offenlegung. Die deutsche Auskunftspflicht im Scheidungsverfahren ist weit und erfasst weltweites Vermögen. Für US persons berührt das FBAR- und FATCA-Pflichten. Was im deutschen Verfahren offengelegt wird, existiert nicht im luftleeren Raum.
Wir erteilen keine US-Steuerberatung. Wir zeigen auf, wo die Systeme kollidieren, und arbeiten mit Ihrem US-Steuerberater zusammen, damit die Einigung beide Seiten berücksichtigt.
Zwei Ufer, eine Bilanz
Vermögen auf beiden Seiten des Atlantiks braucht einen zusammenhängenden Plan – nicht zwei getrennte.
401(k), IRA und US-Altersvorsorge
Der am häufigsten missverstandene Punkt – und der teuerste, wenn er übersehen wird. Nach deutschem Recht sind Anrechte bei einem ausländischen Versorgungsträger nicht ausgleichsreif (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG). Sie fallen nicht weg, werden aber in die schuldrechtlichen Ausgleichsansprüche nach der Scheidung verschoben (§§ 20 ff. VersAusglG) – ein schwächerer und langsamerer Weg. Hinzu kommt eine Folge, die viele überrascht: Hat ein Ehegatte erhebliche ausländische Anrechte, kann das Gericht den Wertausgleich auch bei den inländischen Anrechten unterlassen, soweit deren alleinige Teilung unbillig wäre (§ 19 Abs. 3 VersAusglG).
Davon unabhängig lassen sich US-Betriebsversorgungen nach ERISA regelmäßig nur über eine Qualified Domestic Relations Order teilen – definitionsgemäß eine Anordnung nach dem Familienrecht eines US-Bundesstaates. Eine deutsche familiengerichtliche Entscheidung erfüllt diese Definition nicht. Praktisch heißt das: Ein US-Altersvorsorgekonto wird meist über eine parallele US-Anordnung oder über einen wertmäßigen Ausgleich an anderer Stelle gelöst – und das muss von Anfang an eingeplant sein.
Social Security und deutsche Rente
Ein deutsches Gericht kann US Social Security nicht teilen. Es handelt sich um eine ausländische öffentlich-rechtliche Versorgung außerhalb des deutschen Mechanismus. Bestehen kann stattdessen ein eigener US-Anspruch als geschiedener Ehegatte, der nach US-Regeln grundsätzlich eine Ehedauer von mindestens zehn Jahren voraussetzt. Darüber entscheidet die Social Security Administration, nicht das deutsche Gericht – ins Gesamtbild gehört es trotzdem.
Versicherungszeiten in beiden Ländern werden durch ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den USA erfasst, gehen also nicht verloren. Was das für Ihr Rentenkonto konkret bedeutet, sollte vor einer Einigung geklärt sein.
Ihr Prenup
Amerikanische prenuptial agreements sind verbreiteter und oft weitreichender als deutsche Eheverträge – und scheitern hier häufig an der Form. Ein deutscher Ehevertrag bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung; ein im Heimatstaat wirksam vor Zeugen und Anwalt unterzeichnetes Prenup genügt dem oft nicht. Der Inhalt ist die zweite Hürde: Deutsche Gerichte prüfen Eheverträge auf einseitige Benachteiligung, und in den USA unauffällige Klauseln können hier eingeschränkt werden.
Wertlos ist ein US-Prenup deshalb nicht. Es sollte nur geprüft werden, bevor Sie sich darauf verlassen – und, solange das noch möglich ist, durch eine in beiden Systemen tragfähige Vereinbarung ersetzt oder ergänzt werden.
Aufenthaltsstatus nach der Trennung
Leitet sich Ihr Aufenthaltstitel vom Ehegatten ab, stellt sich die Frage sofort. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht entsteht grundsätzlich, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens drei Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat (§ 31 AufenthG); darunter kommt eine Härtefallregelung in Betracht – häusliche Gewalt ist der klarste Fall. Wer eine Blaue Karte EU oder einen eigenen Arbeitstitel hat, ist davon in der Regel nicht betroffen.
Dieselbe Frage stellt sich spiegelbildlich: Hat der deutsche Ehegatte eine bedingte US-Daueraufenthaltserlaubnis, hat die Scheidung Folgen, die nur US-Anwälte beurteilen können. Wir achten darauf, dass der deutsche Zeitplan nicht unbemerkt Fakten auf der US-Seite schafft.
Kinder zwischen Deutschland und den USA
Beide Staaten sind Vertragsstaaten des Haager Kindesentführungsübereinkommens. Das ist eine gute Nachricht: Wird ein Kind widerrechtlich in das andere Land verbracht, gibt es ein etabliertes Rückführungsverfahren – vorausgesetzt, es wird schnell eingeleitet.
Was es nicht ersetzt, ist die Zustimmung zum Umzug. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist ein einseitiger Wegzug in die USA grundsätzlich unzulässig; ein geplanter Umzug muss vor dem Abflug geklärt werden, nicht danach. Auch der Umgang über sieben bis neun Stunden Zeitverschiebung braucht einen realistischen Plan, keine aus einem Inlandsfall kopierte Formel.
Anerkennung in beide Richtungen
Eine in einem US-Bundesstaat ausgesprochene Scheidung ist in Deutschland nicht automatisch wirksam. Sie bedarf in der Regel der förmlichen Anerkennung (§ 107 FamFG) durch die Landesjustizverwaltung, bevor Sie hier als geschieden gelten – wichtig für eine erneute Eheschließung, das Personenstandsregister sowie Renten- und Erbfragen. Umgekehrt ist die Anerkennung einer deutschen Entscheidung eine Frage des jeweiligen US-Bundesstaats. Beide Richtungen gehören zusammen geklärt, damit Ihr Familienstand auf beiden Seiten derselbe ist.
Worauf es ankommt
Vier Dinge entscheiden die meisten amerikanischen Fälle. Das Timing, weil Steuerjahr, Trennungsjahr und Antragstellung ineinandergreifen. Die Altersvorsorge, weil die Systeme nicht aneinander anschließen. Die Vereinbarung, weil ein US-Prenup geprüft gehört, bevor sich jemand darauf verlässt. Und die zwei Steuersysteme, weil eine auf dem Papier ausgewogene Lösung es nach Betrachtung beider Finanzverwaltungen nicht mehr sein muss. Wir halten das zusammen und beziehen, wo es hilft, Ihre Beraterinnen und Berater in den USA ein.
Häufige Fragen
Kann ich mich in den USA scheiden lassen, wenn ich in München lebe?
Oft nicht. Die meisten Bundesstaaten verlangen einen Mindestaufenthalt, den langjährig im Ausland Lebende nirgendwo mehr erfüllen. Wir prüfen, was Ihnen tatsächlich offensteht.
Kann ein deutsches Gericht mein 401(k) teilen?
Nicht unmittelbar. Ausländische Anrechte sind vom Wertausgleich bei der Scheidung ausgenommen, und US-Pläne verlangen regelmäßig eine Anordnung eines US-Gerichts. Gelöst wird das meist über die Gesamteinigung.
Bleibe ich nach einer Scheidung in Deutschland US-steuerpflichtig?
US-Staatsbürger versteuern ihr Welteinkommen unabhängig vom Wohnsitz. Die Scheidung ändert Steuerstatus und Unterhaltsbehandlung – wir zeigen die Berührungspunkte auf und arbeiten mit Ihrem US-Steuerberater zusammen.
Ist mein amerikanisches Prenup in Deutschland wirksam?
Nicht automatisch. Meist ist die Form die Hürde, der Inhalt die zweite. Wir prüfen es, bevor Sie sich darauf verlassen.
Ist meine US-Scheidung in Deutschland gültig?
In der Regel erst nach förmlicher Anerkennung nach § 107 FamFG. Wir bereiten den Antrag vor.
Was, wenn mein Ehegatte die Kinder in die USA bringen will?
Bei gemeinsamem Sorgerecht ist ein einseitiger Umzug grundsätzlich unzulässig. Beide Länder wenden das Haager Übereinkommen an – Geschwindigkeit ist entscheidend.
Beraten Sie auf Englisch?
Ja, durchgehend, auf Englisch und Deutsch.
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